Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1997 / 30
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
1.Ein­lei­tung
1.1Ziel­set­zung und Orga­ni­sa­tion der Bank
1.2Ins­ti­tu­tio­nelle Struktur der Bank
1.3Finan­zie­rung der Geschäftstä­tig­keit der Bank
1.4Ope­ra­tio­nelle Prio­ri­täten, Inve­s­ti­tions- und Umwelt­po­litik der Bank
1.5Beschaf­fungs­grund­sätze
1.6Zusam­men­ar­beit der EBWE mit anderen inter­na­tio­nalen Finanzinstitutionen
1.7Das Port­folio der Bank
1.8Die tech­ni­sche Zusammenarbeit
1.9Das sich stetig verän­dernde wirt­schaft­liche Umfeld der Geschäftstä­tig­keit der Bank
2.Begrün­dung für die Mit­glied­schaft Liech­tens­teins bei der Bank
2.1All­ge­meines
2.2Aus­wir­kungen des Bei­tritts Liech­tens­teins zur Bank
3.Begrün­dung für die Kapitalerhöhung
3.1Über­sicht
3.2Die Ver­hand­lungen über eine Kapitalaufstockung
3.3Die Reso­lu­tion Nr. 59 über die Kapi­tal­er­hö­hung vom 15. April 1996
4.Finan­zi­elle und per­so­nelle Aus­wir­kungen für Liechtenstein
4.1Finan­zi­elle Auswirkungen
4.2Per­so­nelle Auswirkungen
5.Ver­hältnis zum Euro­pai­schen Recht
6.Antrag
 
Bericht und Antrag  der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE)
 
1
Vaduz, 24. Juni 1997
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Beteiligung des Fürstentums Liechtenstein an der Kapitalerhöhung der Europäischen Bank für Wiederaufbau und Entwicklung (EBWE) zu unterbreiten.
1.Einleitung
Aufgrund einer Initiative des französischen Staatspräsidenten Francois Mitterrand, welche vom Europäischen Rat der EG am Gipfel von Strassburg vom 9. Dezember 1989 im Sinne einer positiven Reaktion der Europäischen Gemeinschaft auf die dramatischen Veränderungen auch im wirtschaftlichen Bereich in den Staaten Mittel- und Osteuropas unterstützt wurde, begannen zu Beginn des Jahres 1990 die Verhandlungen zum Abschluss eines Übereinkommens zur Errichtung der EBWE.
Zu den Verhandlungen zur Errichtung der EBWE wurde ein umfassender Kreis von Ländern, einschliesslich der Länder Mittel- und Osteuropas, eingeladen. Die ersten Sitzungen der möglichen Mitglieder fanden am 15. und 16. Januar 1990 in Paris statt; vertreten waren alle 24 Mitglieder der Organisation für Wirtschaftliche
2
Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD), Malta und Zypern, acht mittel- und osteuropäische Länder, die EG-Kommission sowie die Europäische Investitionsbank (EIB). An den Sitzungen vom 8. bis 11. März 1990 kamen ausserdem Ägypten, Israel, die Republik Korea, Marokko und gemäss Beschluss der Regierung Liechtenstein sowie am 8. und 9. April auch Mexiko hinzu. Die abschliessenden Verhandlungen fanden am 20. Mai 1990 statt. Die Unterzeichnung der Gründungsakte durch die potentiellen Mitglieder der Bank erfolgte am 29. Mai 1990 in Paris. Das Übereinkommen ist für Liechtenstein am 28. März 1991 in Kraft getreten, nachdem ihm der Landtag am 6. Dezember 1990 zugestimmt hatte (LGBl. 1992 Nr. 18).
Die Bank konnte Mitte 1991 ihre Tätigkeit mit Sitz in London aufnehmen. Sie steht derzeit unter der Leitung ihres Präsidenten Jacques de Larosiere.
LR-Systematik
6
61
612
LGBl-Nummern
1997 / 202
Landtagssitzungen
18. September 1997