Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1997 / 56
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Ein­lei­tung
I.All­ge­meines
1.Kon­ser­vie­rungs­pro­bleme
2.Raum­pro­bleme
3.Sys­te­matik der Gesetzesvorlage
4.Kom­pe­tenz­normen
5.Sperr­fristen, Per­sön­lich­keits­schutz und Benützungsrechte
6.Pri­vat­ar­chive
7.Archi­vie­rung elek­tro­nisch gespei­cherter Daten
II.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Gesetzesartikeln
Zu Art. 3
Zu Art. 4
Zu Art. 8
Zu Art. 10
Zu Art. 14
Zu Art. 18
Zu Art. 21
Zu Art. 22
III.Antrag
IV.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme  der Regierung an den  Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlage eines Archivgesetzes aufgeworfenen Fragen
 
1
Vaduz, 16. September 1997
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Anlässlich der ersten Lesung der Vorlage zur Schaffung eines Archivgesetzes in der Landtagssitzung vom 16. April 1997 wurden von den Abgeordneten verschiedene Fragen grundsätzlicher Natur sowie Fragen zu einzelnen Gesetzesartikeln aufgeworfen und Anregungen gemacht. Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag dazu nachstehende Stellungnahme zu unterbreiten. Sie befasst sich einerseits mit den grundsätzlich gemachten Fragen und Anregungen, andererseits kommentiert sie die vorgenommenen Änderungen.
Zur leichteren Orientierung wurden die Änderungen der Gesetzesvorlage gegenüber der ersten Lesung fett unterstrichen markiert.
I.Allgemeines
Die Regierung hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass in der Eintretensdebatte des Landtags die Notwendigkeit einer gesetzlichen Regelung des Archivwesens anerkannt und die Schaffung eines Archivgesetzes grundsätzlich begrüsst wurde. Eintreten auf die Gesetzesvorlage war somit unbestritten.
2
Anlässlich der Eintretensdebatte wurden wichtige Fragen und Probleme des Archivwesens angesprochen, die nicht in direktem Zusammenhang mit der Gesetzesvorlage stehen. Sie seien im folgenden kurz aufgegriffen und aus der Sicht der Regierung kommentiert.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1997 / 215