Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1997 / 6
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
1.Aus­gangs­lage
2.Gründe für die Gesetzesrevision
3.Erläu­te­rungen zu den Gesetzesartikeln
3.1All­ge­meines
3.2Zu den ein­zelnen Bestimmungen
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
5.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
6.Antrag
Blauer Teil
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den  Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu einem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Veterinärwesen (EWR-Dienstleistung)
 
1
Vaduz, 15. April 1997
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zu einem Gesetz betreffend die Abänderung des Gesetzes über das Veterinärwesen zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die unter Anhang VII, Kapitel C (Medizinische und Paramedizinische Berufe) zum EWR-Abkommen aufgeführten Richtlinien können in zwei einander ergänzende Gruppen eingeteilt werden:
Durch Koordinierungsrichtlinien soll eine Harmonisierung der Ausbildungsvorschriften in den Mitgliedstaaten erreicht werden; es werden inhaltliche und formale Mindestanforderungen an die Ausbildungsgänge, deren Abschluß zur Ausübung eines bestimmten Berufes berechtigt, festgelegt und damit die Voraussetzungen für die Verwirklichung der Freizügigkeit in diesem Bereich geschaffen.
Aufgrund der Grundlage dieser harmonisierten Ausbildungsnormen wird durch Anerkennungsrichtlinien der Grundsatz der gegenseitigen Anerkennung der Diplome, Prüfungszeugnisse und sonstiger Befähigungsnachweise, wel-
2
che den in den Koordinierungsrichtlinien festgelegten Mindestanforderungen entsprechen, verwirklicht. Weiters werden Regelungen zur Erleichterung der tatsächlichen Ausübung des Niederlassungsrechts und des Rechts auf freien Dienstleistungsverkehr getroffen.
Die folgende Aufstellung gibt einen Überblick über die sektoriellen Richtlinien im Bereich der medizinischen und paramedizinischen Berufe.
 
Beruf
Koordinierungsrichtlinie
Anerkennungsrichtlinie
Arzt, Facharzt
Richtlinie 93/16/EWG
Krankenschwester/-pfleger für die allgemeine Pflege
Richtlinie 77/453/EWG
Richtlinie 77/452/EWG
Zahnarzt
Richtlinie 78/687/EWG
Richtlinie 78/686/EWG
Tierarzt
Richtlinie 78/1027/EWG
Richtlinie 78/1026/EWG
Hebamme
Richtlinie 80/155/EWG
Richtlinie 80/154/EWG
Apotheker
Richtlinie 85/432/EWG
Richtlinie 85/433/EWG
LR-Systematik
9
91
916
LGBl-Nummern
1998 / 071
Landtagssitzungen
12. März 1998
18. September 1997