Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1997 / 62
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Ein­lei­tung
1.Ein­lei­tung
2.Stel­lung­nahme
Zu Art. 3a Abs. 1 Bst. b - Aus­nahmen vom per­sön­li­chen Geltungsbereich
Zu Art. 9 Abs. 1 Bst. a und b - Wöchent­liche Höchstarbeitszeit
Zu Art. 9 Abs. 1 Bst. b - Wöchent­liche Höchstarbeitszeit
Zu Art. 9 Abs. 1 Bst. c und Abs. 2 - Wöchent­liche Höchst­ar­beits­zeit für jugend­liche Arbeitnehmer
Zu Art. 9 Abs. 3 - Ver­län­ge­rung der wöchent­li­chen Höchstarbeitszeit
Zu Art. 10 Abs. 2 - Tagesarbeit
Zu Art. 10 Abs. 4 - Tages­ar­beit (gel­tendes Arbeitsgesetz)
Zu Art. 12 Abs. 2 - Überzeitarbeit
Zu Art. 13 Abs. 1 - Lohn­zu­schlag für Überzeitarbeit
Zu Art. 17 und 19 - Zeit­zu­schlag für Nacht- und Sonntagsarbeit
Zu Art. 18 - Verbot von Sonntagsarbeit
Zu Art. 19 Abs. 1 und 5 - Bewil­li­gung für Sonn­tags­ar­beit und Lohnzuschlag
Zu Art. 30 Abs. 2 -Jugend­liche Arbeitnehmer
Zu Art. 31 Abs. 1 - Arbeits­zeit Jugendlicher
Zu Art. 35 a Abs. 1 - Beschäf­ti­gung bei Mutterschaft
Zu Art. 35a Abs. 3 - Beschäf­ti­gungs­verbot für Wöchnerinnen
Zu Art. 35 b - Ersatz­ar­beit und Lohn­fort­zah­lung bei Mutterschaft
Zu Art. 36 Abs. 2 - Arbeit­nehmer mit Familienpflichten
Zu Art. 40 Abs. 1
3.Ände­rungs­vor­schläge
4.Antrag
5.Über­ar­bei­tete Gesetzesvorlage
 
Stellungnahme  der Regierung an den  Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz)
 
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Vaduz, 30. September 1997
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
1.Einleitung
In der Landtagssitzung vom 31. Oktober 1996 wurden anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Arbeit in Industrie, Gewerbe und Handel (Arbeitsgesetz), Nr. 56/1996, verschiedene Fragen aufgeworfen und Anregungen gemacht. Die Regierung unterbreitet nachstehend dem Landtag eine Stellungnahme zu diesen Fragen und Anregungen.
Im Anhang findet sich die abgeänderte Gesetzesvorlage des Arbeitsgesetzes. Änderungen gegenüber der ursprünglichen Gesetzesvorlage sind unterstrichen.
LR-Systematik
8
82
822
LGBl-Nummern
1997 / 212