Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1997 / 64
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Ein­lei­tung
I.Vor­an­schlag 1998
1.Ein­lei­tung
2.Über­blick
3.Lau­fende Rechnung
4.Inve­s­ti­ti­ons­rech­nung
5.Vor­an­schlag und Finanzplanung
6.Finanz­leit­bild
7.Bewer­tung
II.Finanz­ge­setz für das Jahr 1998
1.Ein­lei­tung
2.Gesperrte Kre­dite (Art. 1)
3.Ansätze für die Ver­mö­gens- und Erwerbss­teuer (Art. 2)
4.Nicht Zweck­ge­bun­dene Finanz­zu­wei­sungen an Gemeinden (Art. 3)
5.Liech­tens­tei­ni­sche Grün­dungs­ge­bühr (Art. 6)
6.Anpas­sung von Artikel 10
7.Unverän­derte Bestimmungen
III.Antrag
IV.Regie­rungs­vor­lage zum Finanzgesetz
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zum Landesvoranschlag und zum Finanzgesetz für das Jahr 1998
 
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Die Regierung kann dem Landtag für 1998 einen Voranschlag mit einem Überschuss in der Laufenden Rechnung von Fr. 34 Mio. und einem Selbstfinanzierungsgrad von 98 % präsentieren. Es bedurfte einiger Anstrengungen und einer klaren Prioritätensetzung, um trotz dem sehr hohen Investitionsvolumen von netto Fr. 90 Mio. diese hohen Werte zu erreichen. Die im Entwurf des Finanzleitbildes 2005 verlangten Eckwerte sind für das Budget 1998 seitens der Regierung vollumfänglich eingehalten worden. Die budgetierte Gesamtrechnung sieht Ausgaben von fast 600 Mio. Franken vor.
Obwohl sich der Voranschlag 1998 im Vergleich zu demjenigen für das laufende Jahr äusserst positiv präsentiert, kommt man aufgrund des Vergleiches mit der mutmasslichen Rechnung 1997 nicht darum herum, das Angebot des Staates kurz-und mittelfristig kritisch zu hinterfragen. Die Steuerbelastung der Einwohnerinnen und Einwohner des Landes kann niemand im Ernst als hoch bezeichnen. Selbst wenn man die Mehrwertsteuer, soweit sie von den Privathaushalten generiert wird, hinzuzählt, bleibt der Beitrag der privaten Haushalte an der Schaffung von Einnahmen des Staatshaushalts deutlich unter 10%. Damit läuft man Gefahr, dass der/die Einzelne den Bezug zur staatlichen Leistung verliert. Wissen Schüler und Studenten, was der Staat für sie - nebst Stipendien und Studiendarlehen -leistet? Wie hoch wäre die Belastung der Einzelnen, wenn der Staat die Krankenkassenprämien nicht subventionieren würde? Die Leistungen des Staates sollten der Öffentlichkeit in geeigneter Form vor Augen geführt werden.
Auch ohne rigorose Sparmassnahmen, wie sie im Ausland aufgrund der Entwicklungen der letzten Jahre notwendig geworden sind, ist Liechtenstein in der Lage, den gegebenen Entwicklungen auf der Ausgabenseite entgegenzusteuern. Mit einer etwas grösseren Bescheidenheit und einer stärkeren Wahrnehmung der Eigenverantwortlichkeit können und müssen in den nächsten Jahren einige
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wachstumsintensive Ausgabenpositionen reduziert und angepasst werden. Auf der Einnahmenseite ist festzuhalten, dass verschiedene Einnahmen auch durch Entwicklungen in der Schweiz beeinflusst werden. So kann es zum einen zu Erhöhungen auf der Einnahmenseite bspw. im Bereich der Mehrwertsteuer kommen, nachdem in der Schweiz eine Diskussion betreffend die Erhöhung der Mehrwertsteuer geführt wird. Es kann aber auch zu einer Abschaffung der Effektenumsatzsteuer (heute Fr. 25 Mio.) kommen, wenn diese, wie es derzeit in der Schweiz diskutiert wird, tatsächlich abgeschafft wird.
Die Regierung ist aber zuversichtlich, dass mit den eingeleiteten Konsolidierungsmassnahmen und mit der Mitarbeit der interessierten und involvierten Kreise ohne nennenswerten Leidensdruck - und vor allem ohne Druck auf die wirtschaftlich und sozial Schwächeren - die Ausgabenseite massgeblich entlastet werden kann. Hierfür werden aber verschiedene Gesetzesanpassungen notwendig sein.
Zuständiges Ressort
Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Sämtliche Stellen bei der Erarbeitung, die Stabsstelle Finanzen bei der Koordination des Budgets
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Vaduz, 14. Oktober 1997
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Landesvoranschlag und zum Finanzgesetz für das Jahr 1998 zu unterbreiten.
1.1Berichterstattung zur kurz- und mittelfristigen Planung
Die Information der Regierung an den Landtag betreffend kurz- und mittelfristige Planung umfasst jeweils mehrere Berichte: Voranschlag Textteil, Voranschlag Zahlenteil, Stellenbericht, Finanzgesetz, Finanzplanung. In diesem Jahr wird diese Informationsfülle noch ergänzt durch einen Spezialbericht zu den Hochbauten. Diese grosse Anzahl an Berichten birgt die Gefahr in sich, dass viele Informationen mehrfach abgegeben werden. Um dies - zumindest teilweise - zu verhindern, hat die Regierung für 1998 erstmals den Bericht zum Voranschlag und zum Finanzgesetz zu einem Papier zusammengefasst. Sie wird sich im nächsten Jahr auch überlegen, ob nicht sämtliche Planungsberichte in einem Bericht zusammengefasst werden können.
LR-Systematik
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61
612
LGBl-Nummern
1997 / 213
Landtagssitzungen
21. November 1997
21. November 1997