Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1997 / 86
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Grunde für eine Revision
3.Grund­züge der Revision
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zum Gesetzesentwurf
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
7.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
IV.Auszug Aus dem Gel­tenden Steuergesetz
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend Abänderung des Steuergesetzes (Besteuerung von CAPTIVES)
 
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Durch die in der Vorlage enthaltenen Änderungen des geltenden Steuergesetzes sollen die Standortattraktivität des " Versicherungsplatzes Liechtenstein" erhöht und die Sitznahme von Eigenversicherungen (sog. Captives) gefördert werden. Anstelle der ordentlichen Kapital- und Ertragssteuer sollen Captives eine Kapitalsteuer von l‰ entrichten. Der Steuersatz ermässigt sich für das 50 Millionen übersteigende Eigenkapital auf 3/4 ‰ und für das 100 Millionen übersteigende Eigenkapital auf 1/2%). Wahlweise ist auch eine ordentliche Besteuerung möglich. Zudem sollen Captives von der Couponsteuer befreit werden. Der Vorlage stehen keine verfassungsmässigen Bestimmungen entgegen. Durch das Inkrafttreten des revidierten Steuergesetzes ergeben sich keine Auswirkungen in personeller Hinsicht. In finanzieller Hinsicht wird sich die Vorlage positiv auswirken, indem mit einer attraktiven Steuergesetzgebung die Ansiedelung von Captives gefördert und so eine bisher nicht vorhandene Einnahmequelle erschlossen wird.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Steuerverwaltung, Amt für Volkswirtschaft
3
Vaduz, 11. November 1997
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend Abänderung des Steuergesetzes im Hinblick auf die Besteuerung von Eigenversicherungen (sog. Captives) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Nachdem in aufsichtsrechtlicher Hinsicht den Verpflichtungen zur Umsetzung des acquis communautaire durch den Erlass des Versicherungsaufsichtsgesetzes (VersAG; LGBl. 1996 Nr. 23) sowie der Versicherungsaufsichtsverordnung (VersAV; LGBl. 1997 Nr. 41) nachgekommen wurde, soll durch diesen Gesetzesentwurf ein weiterer Schritt in Richtung Verwirklichung des "Versicherungsplatzes Liechtenstein" gesetzt werden, indem für die Ansiedelung von Versicherungsunternehmen, welche die Eigenversicherung betreiben (sog. Captives), optimale steuerliche Rahmenbedingungen geschaffen werden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1998 / 036
Landtagssitzungen
18. Dezember 1997
21. November 1997