Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1997 / 99
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Ein­lei­tung
I.Finanz­leit­bild 2005 (Anpas­sung Finanzhaushaltsgesetz)
1.Prä­ambel zu den Eckwerten
2.Eck­wert 1
3.Eck­wert 2
4.Eck­wert 3
5.Eck­wert 4
6.Ein­zelne Bes­tim­mungen des Finanzleitbildes
II.Auf­lö­sung der Fonds
1. style="color:#858A8F"Kein Titel
2.Reserven
3.Zu den Gesetzesvorlagen
III.Antrag der Regierung
IV.Regie­rungs­vor­lagen Finanz­haus­halts­ge­setz und Finanzleitbild 2005
V.Regie­rungs­vor­lagen Fonds (Regie­rungs­vor­lagen A-I)
Blauer Teil
Blauer Teil
Blauer Teil
Blauer Teil
Blauer Teil
Blauer Teil
Blauer Teil
Blauer Teil
 
Ergänzender Bericht  der Regierung an den  Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zum Finanzleitbild 2005  (Abänderung des Finanzhaushaltsgesetzes) und zu den Gesetzesvorlagen über die Auflösung der Fonds und die Gliederung des Staatlichen Reinvermögens
 
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Der vorliegende Bericht und Antrag fasst die Vorlagen betreffend Finanzleitbild 2005 und Fonds-Vorlagen zusammen. Im Bereich des Finanzleitbildes schlägt die Regierung im Sinne der Landtags-Debatte vom November 1997 einige Kormpromisse im Finanzleitbild vor: Diese betreffen die Ausformulierung von Art. 2 Abs. 3 des Finanzhaushaltsgesetzes, der die gesetzliche Grundlage für das Leitbild darstellt sowie Anpassungen von Punkt 3.3 und 3.5. Weiters wurde der Deckungsgrad der Verbindlichkeiten auf 133 % festgesetzt.
Zuständiges Ressort
Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Stabsstelle Finanzen
3
Vaduz, 25. November 1997
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Im Anschluss an die am 20. November 1997 erfolgte erste Lesung der Gesetzesentwürfe über die Auflösung der Fonds (Regierungsvorlagen A bis H; Bericht und Antrag Nr. 71/1997) und über die Anpassung des Finanzhaushaltsgesetzes zur Verankerung der Grundsätze des Finanzleitbildes 2005 (Bericht und Antrag Nr. 70/1997) unterbreitet die Regierung dem Landtag teilweise abgeänderte Vorlagen zur zweiten Lesung, in denen die Abänderungs- und Ergänzungsvorschläge weitgehendst berücksichtigt werden.
I.Finanzleitbild 2005 (Anpassung Finanzhaushaltsgesetz)
Die Finanzhoheit steht nach der Verfassung dem Landtag zu. An diesem Faktum will auch das vorliegende Finanzleitbild keine Änderung herbeiführen. Es liegt jedoch im gemeinsamen Interesse von Landtag und Regierung, die gesunde Lage der staatlichen Vermögens- und Ertragslage trotz aller Abhängigkeiten von Aussen für die Zukunft zu erhalten. Diese unbestrittene Zielsetzung erfordert jedoch gemeinsame Anstrengungen von Legislative und Exekutive. Die vorgeschlagenen haushaltsrelevanten Grundsätze, Messwerte und Zielgrössen stellen sicher, dass der Finanzhaushalt des Staates nicht in eine unerwünschte Verschuldung ab-
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gleitet. Bei Verabschiedung der vorgeschlagenen Richtlinien wird die Regierung gefordert sein, rechtzeitig geeignete und vertretbare Massnahmen vorzusehen und einzuleiten, um die Eckwerte des Finanzleitbildes einhalten zu können. Aber auch der Landtag als Inhaber der Finanzhoheit wird sich im Interesse der Gesunderhaltung der Staatsfinanzen daran orientieren, das übergeordnete Ziel - bei aller Freiheit über die Entscheidung im Einzelfall - nicht aus den Augen zu verlieren. Nur gemeinsame Anstrengungen von Landtag und Regierung gewährleisten langfristig die Erreichung des gesteckten Zieles.
Nachstehend werden die Eckwerte, wie sie im Finanzleitbild dargestellt werden, im Lichte der letzten Landtagsdebatte noch einmal durchleuchtet:
LR-Systematik
6
61
611
6
61
613
8
83
837
9
91
916
6
61
614
8
84
7
74
741
9
90
903
9
91
916
4
41
415
LGBl-Nummern
1998 / 035
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1998 / 032
1998 / 028
1998 / 027
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1998 / 025
1998 / 024
1998 / 014
Landtagssitzungen
18. Dezember 1997