Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Schulgesetzes (Flexibilisierung der Regeln betreffend den Kindergarten- und Schuleintritt) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 20. Oktober 1998
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Schulgesetzes aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 13./14. Mai 1998 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Flexibilisierung der Regeln betreffend den Kindergarten- und Schuleintritt im Schulgesetz vom 15. Dezember 1971 in erster Lesung beraten (siehe den Bericht und Antrag der Regierung vom 7. April 1998, Nr. 26/1998). Bei dieser ersten Lesung sind Fragen zu Art. 23a und zu Art. 75 Abs. 1, 3 und 4 aufgeworfen worden. Diese Fragen werden im Folgenden beantwortet.