Stellungnahme Der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Ehegesetzes (Scheidungs- und Trennungsrecht) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, den 20. Oktober 1998
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Ehegesetzes (Scheidungs- und Trennungsrecht) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 13./14. Mai 1998 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Abänderung des Trennungs- und Scheidungsrechts in erster Lesung beraten (siehe den Bericht und Antrag der Regierung vom 24. März 1998, Nr. 21/1998). Bei dieser ersten Lesung sind verschiedene grundsätzliche Fragen sowie spezifische Fragen zu verschiedenen Bestimmungen der Gesetzesvorlagen aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im folgenden beantwortet.
Die Regierung hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass in der Eintretensdebatte des Landtages die Notwendigkeit und die Bedeutung der Vorlage anerkannt und die Revision des Scheidungs- und Trennungsrechts und der damit verbundenen Modernisierungen grundsätzlich begrüsst wurde. Eintreten auf die Gesetzesvorlagen war somit unbestritten.