Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1998 / 126
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Ein­lei­tung
1.All­ge­meines
2.Stel­lung­nahme zu grund­sätz­li­chen Fragen
2.1.Not­wen­dig­keit einer selb­stän­digen liech­tens­tei­ni­schen Post
2.2.Über­gangs­lö­sung / Schaf­fung einer Liech­tens­tei­ni­schen Post AG
2.3.Zukünf­tige Zusam­men­ar­beit mit der Schwei­ze­ri­schen Post
2.4.Inkraft­treten der Gesetze
3.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Gesetzesartikeln
3.1.Post­ge­setz
3.2.Post­or­ga­ni­sa­ti­ons­ge­setz
4.Antrag
5.Regie­rungs­vor­lagen
5.1.Vor­lage 1
5.2.Vor­lage 2
5.3.Vor­lage 3
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlagen zur Schaffung ( eines Gesetzes über das Liechtensteinische Postwesen (Postgesetz) Sowie ( eines Gesetzes über die Errichtung und die Organisation der Liechtensteinischen Post (Postorganisationsgesetz) aufgeworfenen Fragen
 
Die Gesetzesvorlagen der Regierung zur Schaffung eines Postgesetzes und eines Postorganisationsgesetzes wurden im Anschluss an die erste Lesung in verschiedenen Punkten überarbeitet und ergänzt. Die wichtigsten Abänderungen betreffen in beiden Gesetzesvorlagen die Neugestaltung der Übergangsbestimmungen und das Inkrafttreten. Der beiliegenden Stellungnahme der Regierung liegt auch das gemeinsam von der Regierung und der Schweizerischen Post in Auftrag gegebene Gutachten der Firma PriceWaterhouse, Berlin, in bezug auf die Gestaltung der künftigen Kooperation im Bereich der Postdienste bei. Dieses Gutachten bestätigt, dass eine eigene liechtensteinische Post einer flexiblen und entwicklungsfähigen Lösung entspricht und mit dieser Lösung zum einen die vom EWR-Recht verlangte Liberalisierung umgesetzt, andererseits aber auch die bewährte Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Post auf moderneren und somit effizienteren Grundlagen fortgeführt werden kann. Die Regierung hat zwischenzeitlich mit der Schweizerischen Post eine Vereinbarung ausgehandelt, wonach die Schweizerische Post nach Ablauf des Postvertrags am 31. März 1999 die Erbringung der Post- und Personenbeförderungsleistungen im Fürstentum Liechtenstein bis Ende 1999 im bisherigen Rahmen sicherstellt. Diese Vereinbarung kann voraussichtlich noch im Dezember dieses Jahres unterzeichnet werden. Mit dieser Vereinbarung ist gewährleistet, dass die Besorgung der Post- und Personenbeförderungsdienste in Liechtenstein keinen Unterbruch erleiden wird. Das Jahr 1999 soll genutzt werden, um die Poststrukturen in Liechtenstein zu schaffen, insbesondere die neue Post AG zu gründen und die entsprechenden gesetzlich vorgesehenen Organe zu bestellen. Dies sollte im ersten Halbjahr 1999 möglich sein, so dass die zuständigen Organe der Liechtensteinischen Post AG ab Mitte 1999 mit den Vertretern der Schweizerischen Post im Detail über die künftige Zusammenarbeit verhandeln können und die Liechtensteinische Post AG ab 1.1.2000 ihre Aufgaben im Sinne des Postgesetzes wahrnehmen kann. Diese Lösung widerspiegelt sich auch in den überarbeiteten Übergangs- und Schlussbestimmungen des Postgesetzes und des Postorganisationsgesetzes.
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Vaduz, 17. November 1998
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlagen zur Schaffung eines Postgesetzes und eines Postorganisationsgesetzes in der Landtagssitzung vom 17. September 1998 aufgeworfenen Fragen sowie zum Regierungsentwurf für eine Abänderung des Sorgfaltspflichtgesetzes zu unterbreiten:
1.Allgemeines
Anlässlich der ersten Lesung der Vorlagen zur Schaffung eines Gesetzes über das liechtensteinische Postwesen (Postgesetz) sowie eines Gesetzes über die Errichtung und die Organisation der Liechtensteinischen Post (Postorganisationsgesetz) wurden von den Abgeordneten verschiedene Fragen grundsätzlicher Natur sowie Fragen zu einzelnen Gesetzesartikeln aufgeworfen. Die Regierung nimmt im folgenden zweiten Abschnitt des vorliegenden Berichtes Stellung zu verschiedenen grundsätzlichen Fragen, insbesondere der Auflösung des Postvertrages, dem Abschluss einer Vereinbarung mit der Schweizerischen Post zur befristeten Weiterführung der Postdienste in Liechtenstein sowie die zukünftige Zusammenarbeit mit der Schweizerischen Post. Im dritten Abschnitt der vorliegenden Stellungnahme befasst sich die Regierung mit Anregungen von Abgeordneten im Hinblick
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auf die Abänderung von einzelnen Gesetzesbestimmungen. Die von der Regierung aufgrund der ersten Lesung vorgenommenen Abänderungen, welche in den Gesetzesvorlagen mit Unterstreichungen markiert sind, werden kurz erläutert.
LR-Systematik
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78
783
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952
LGBl-Nummern
1999 / 041
1999 / 036
1999 / 035