Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlagen über die Auswirkungen der Errichtung der Erzdiözese Vaduz/Liechtenstein auf das Dekanat und dessen Einrichtungen aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 17. November 1998
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlagen über die Auswirkungen der Errichtung der Erzdiözese Vaduz/Liechtenstein auf das Dekanat und dessen Einrichtungen in der Landtagssitzung vom 21./22. Oktober 1998 aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten:
Anlässlich der ersten Lesung der Vorlagen über die Auswirkungen der Errichtung der Erzdiözese Vaduz/Liechtenstein auf das Dekanat und dessen Einrichtungen im Landtag wurden von den Abgeordneten verschiedene Fragen grundsätzlicher Natur sowie Fragen zu einzelnen Gesetzesartikeln aufgeworfen. Die Regierung nimmt im zweiten Abschnitt des vorliegenden Berichts Stellung zu grundsätzlichen Fragen und im dritten Abschnitt wird sich die Regierung mit Anregungen und Anträgen in bezug auf die Abänderung von einzelnen Gesetzesbestimmungen befassen. Die von der Regierung aufgrund der ersten Lesung vorgenommenen Änderungen, welche in der Gesetzesvorlage mit Unterstreichungen markiert sind, werden kurz erläutert.