Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1998 / 140
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass /Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkte der Richtlinie
4.Geplante Umsetzung
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
6.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 104/98 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (Richtlinie über Teilzeitarbeit)
 
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Mit der Richtlinie 97/81/EG soll die am 6. Juni 1997 zwischen den europäischen Sozialpartnern - Union der Europäischen Industrie- und Arbeitgeberverbände (UNICE), Europäischer Zentralverband der öffentlichen Wirtschaft (CEEP), Europäischer Gewerkschaftsbund (EGB) - geschlossene Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit durchgeführt werden. Diese Vereinbarung legt die allgemeinen Grundsätze und Mindestvorschriften für die Teilzeitarbeit nieder. Sie macht den Willen der Sozialpartner deutlich, einen allgemeinen Rahmen für die Beseitigung von Diskriminierungen von Teilzeitbeschäftigten zu schaffen und einen Beitrag zur Entwicklung der Teilzeitarbeitsmöglichkeiten auf einer für Arbeitgeber und Arbeitnehmer akzeptablen Grundlage zu leisten.
Zuständiges Ressort
Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Volkswirtschaft
3
Vaduz, 17. November 1998
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 104/98 vom 30. Oktober 1998 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 30. Oktober 1998 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 97/81 /EG des Rates vom 15. Dezember 1997 zu der von UNICE, CEEP und EGB geschlossenen Rahmenvereinbarung über Teilzeitarbeit (Abi. Nr. L 14 vom 20. Januar 1998, S. 9) zu übernehmen. Bis zum 20. Januar 2000 sind die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, um den in der Richtlinie enthaltenen Bestimmungen nachzukommen.
Landtagssitzungen
18. Dezember 1998