Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1998 / 19
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Ein­lei­tung
2.Die wich­tigsten Bes­tim­mungen des Abkommens
3.Zoll­ver­trag­liche Aspekte
4.Bedeu­tung des Abkommens
5.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
6.Ver­öf­fent­li­chung der Anhange zum Abkommen zwi­schen den EFTA-Staaten und Marokko
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und dem Königreich Marokko vom 19. Juni 1997
 
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Hauptziel des Freihandelsabkommens zwischen den EFTA-Staaten und Marokko ist die Herstellung des freien Güterhandels. Es ist Ausdruck der von den EFTA-Staaten gegenüber den östlichen und südlichen Mittelmeerländern eingeschlagenen Politik der Öffnung und der Unterstützung. Der erleichterte Zugang zu den EFTA-Märkten soll Marokko des weiteren ermöglichen, seinen auf die Marktwirtschaft ausgerichteten Entwicklungsprozess weiterzuführen. Gleichzeitig sollen Diskriminierungen der EFTA-Staaten gegenüber der EU auf dem marokkanischen Markt vermieden werden.
Das Abkommen umfasst den Industriesektor, die verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnisse sowie Fische und andere Meeresprodukte. Es ist asymmetrisch ausgestaltet: die EFTA-Staaten beseitigen ab Inkrafttreten alle Einfuhrzölle und Abgaben gleicher Wirkung, während Marokko während einer Übergangsperiode von maximal zwölf Jahren seine Schutzzölle schrittweise abzuschaffen hat. Diese auch von der EU befolgte Vorgehensweise ermöglicht es, den Unterschieden in der Entwicklung der Partner Rechnung zu tragen. Zurzeit gewährt die Schweiz (und über den Zollvertrag auch Liechtenstein) Marokko die im Zollpräferenzschema zugunsten der Entwicklungsländer vorgesehenen Vergünstigungen. Eine Reihe dieser schweizerisch-liechtensteinischen Zollkonzessionen werden im Freihandelsabkommen auf reziproker Basis konsolidiert.
Zuständiges Ressort
Ressort Äusseres
Zuständiges Amt
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
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Vaduz, 17. März 1998
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend das Abkommen zwischen den EFTA-Staaten und dem Königreich Marokko vom 19. Juni 1997 zu unterbreiten.
1.1Ursprung des Abkommens
1995 nahm die Europäische Union (EU) eine Neuausrichtung ihrer Beziehungen zu den Ländern des Mittelmeerraums vor. Im November 1995 wurde im Rahmen der euro-mediterranen Konferenz in Barcelona die Partnerschaft zwischen der EU und elf Mittelmeer-Anrainerstaaten1 sowie der palästinensischen Autonomiebehörde (PLO) begründet.
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Auf der Grundlage dieser Partnerschaft hat die EU in einem ersten Schritt mit mehreren Partnern des Mittelmeerraumes bilaterale Assoziationsabkommen abgeschlossen2, nämlich mit Tunesien und Israel (1995), mit Marokko und der PLO (1996) sowie mit Jordanien (1997). Weitere Abkommen werden zurzeit mit Algerien, Ägypten und Libanon ausgehandelt. Diese Abkommen sehen nebst der Aufnahme eines politischen Dialogs und dem Aufbau gegenseitiger kultureller Beziehungen die schrittweise Einführung des freien Handels innerhalb einer Übergangsperiode von zwölf Jahren vor. Des weiteren enthalten sie Bestimmungen über die finanzielle und wirtschaftliche Zusammenarbeit, die auf die Sozial- und Kulturbereiche ausgeweitet wird, über den freien Kapitalverkehr, die Inländerbehandlung ausländischer Arbeitnehmer und die Migration.
Auch wenn die Abschaffung der Zollschranken für die Länder der Region schrittweise und für die betroffenen Produkte unterschiedlich erfolgt, wird sie einen beträchtlichen Druck auf deren Wirtschaft ausüben. Um die nötigen Anpassungsbemühungen zu unterstützen, hat die EU beschlossen, der Region für die Jahre 1996 - 2000 eine Finanzhilfe von 4,7 Milliarden ECU zukommen zu lassen. Dazu kommen Darlehen der Europäischen Investitionsbank (EIB) sowie bilaterale Hilfen der EU-Mitgliedstaaten. Diese Mittel sollen den verschiedenen Ländern der Region ermöglichen, ihre Produktionskapazitäten anzupassen, damit sie der ausländischen Konkurrenz begegnen aber auch neue Arbeitsplätze schaffen können.
Zur Vermeidung von Diskriminierungen der Unternehmen der EFTA-Staaten gegenüber den Konkurrenten der EU hatten die EFTA-Staaten beschlossen, ihrerseits mit den Mittelmeer-Anrainerstaaten Verhandlungen über Freihandelsabkommen aufzunehmen. Dazu wurden am 8. Dezember 1995 Zusammenarbeitserklärungen mit Ägypten, Marokko und Tunesien unterzeichnet und Gemischte
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Ausschüsse eingesetzt. Anlässlich der Zusammenkunft dieser Ausschüsse zeigten sich Marokko und Tunesien zur Aufnahme von Verhandlungen bereit. Ägypten dagegen gab bekannt, dass es den laufenden Verhandlungen über ein Assoziationsabkommen mit der EU Priorität einräume.
Nach der Unterzeichnung der Zusammenarbeitserklärung vom Dezember 1995 nahmen die EFTA-Staaten und Marokko im Herbst 1996 Verhandlungen über ein Freihandelsabkommen auf. Nach vier Verhandlungsrunden konnte dieses am 9. Juni 1997 paraphiert und anlässlich der EFTA-Ministerkonferenz am 19. Juni 1997 in Genf unterzeichnet werden.
Die EFTA-Staaten haben bis anhin mit 12 Staaten Freihandelsabkommen abgeschlossen und mehrere Zusammenarbeitserklärungen unterzeichnet. Als letztes wurden, was die Mittelmeerregion betrifft, Erklärungen mit der PLO (für die palästinensische Autonomiebehörde) sowie mit Jordanien und Libanon unterzeichnet. Mit Tunesien, der PLO, Jordanien, Libanon und Zypern sind zur Zeit Freihandelsverhandlungen im Gange.



 
1Ägypten, Algerien, Israel, Jordanien, Libanon, Malta, Marokko, Syrien, Tunesien, die Türkei und Zypern
 
2Mit Ausnahme der Türkei (mit der seit 1996 ein Zollabkommen besteht) sowie von Malta und Zypern, mit denen bereits seit 1971 bzw. 1973 Assoziationsabkommen bestehen.
 
LR-Systematik
0..6
0..63
0..63.2
LGBl-Nummern
1999 / 215
Landtagssitzungen
13. Mai 1998