Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1998 / 24
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Ein­lei­tung
1.All­ge­meines
2.Die beiden Schwer­punkte der Gesetzesvorlage
2.1 Die Erhö­hung der Besol­dung der Leh­re­rinnen und Lehrer an den Oberschulen
2.2 Einbau von zwei neuen Bes­tim­mungen für den Teuerungsausgleich
3.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit, Rechtliches
4.Ergebnis der Vernehmlassung
5.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
6.Erläu­te­rungen zu den Arti­keln der Gesetzesvorlage
ZU ART. 19
Ein­rei­hungs­plan
7.Antrag
Geset­zes­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Schaffung eines Gesetzes über die Abänderung des Besoldungsgesetzes
 
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Mit dem heute geltenden Besoldungsgesetz vom 22. November 1990 wurde für die Beamten und Angestellten des Staates die Grundlage für eine leistungsabhängige Honorierung der Verwaltungsarbeit geschaffen. Das System hat sich nach Auffassung der Regierung bewährt, kann aber noch verfeinert werden, sodass von strukturellen Änderungen bis auf weiteres Abstand genommen werden sollte. Ausgenommen von der leistungsbezogenen Besoldung sind unter anderem die Lehrer.
Mit der im nachstehenden Bericht und Antrag beantragten Besoldungsrevisionen sollen insbesondere die Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer an der Oberschule und der Teuerungsausgleich teilweise neu geregelt werden. Die Besoldung der Lehrerinnen und Lehrer an der Oberschule wird um eine Klasse angehoben. Es wird damit unter anderem einem Trend in der benachbarten Schweiz der neueren anspruchsvolleren Ausbildung und der schwierigen Aufgabe an den Oberschulen allgemein Rechnung getragen. Im Bereich der Teuerung soll die Regierung die Kompetenz erhalten, dem Landtag anstatt wie bisher erst bei 3 Prozent bereits bei einer Teuerung von wenigstens 1 Prozent Antrag auf Anpassung der Besoldungen zu stellen.
Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium
Betroffene Amtsstellen
Schulamt, Amt für Personal und Organisation, Regierungssekretär
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Vaduz, 7. April 1998
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Schaffung eines Gesetzes über die Abänderung des Besoldungsgesetzes zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Am 22. November 1990 verabschiedete der Hohe Landtag das Besoldungsgesetz LGB1. 1991 Nr. 6. Mit der Gesetzesänderung vom 13. November 1995, LGB1. 1995 Nr. 207, wurden Bestimmungen ins Besoldungsrecht aufgenommen, welche die Ausrichtung von Überbrückungsrenten zur Erleichterung der freiwilligen vorzeitigen Pensionierung ermöglichten.
Das Besoldungsgesetz von 1990 bildete die Rechtsgrundlage für die Einführung einer leistungsbezogenen Besoldung der Beamten und Angestellten. Erfahrungen mit dem neuen System liegen vor. Das System der leistungsorientierten Besoldung der Beamten und Angestellten soll in den kommenden Jahren weiter ausge-
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baut und verfeinert werden. Der Landtag wird sich in den kommenden Jahren mit Gesetzesänderungen zu befassen haben, die stark in die Lohnsystematik eingreifen.
Gegenstand der nachfolgenden Gesetzesvorlage sind nicht tiefgreifende Veränderungen des Systems, sondern einzelne notwendige Anpassungen in der bestehenden Besoldungsstruktur.
LR-Systematik
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174
LGBl-Nummern
1998 / 176
Landtagssitzungen
16. September 1998
13. Mai 1998