Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1998 / 27
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Inhalt der Richtlinie 97/5
3.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
4.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 1/98 des gemeinsamen EWR-Ausschusses (Grenzüberschreitende Geld-Überweisungen)
 
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Mit der vorliegenden Richtlinie wird eine Verbesserung des Konsumentenschutzes angestrebt: Die Richtlinie 97/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über grenzüberschreitende Überweisungen verpflichtet die Banken und andere Institute, welche Überweisungen ausführen, dem Kunden vor und nach einer solchen Transaktion einzeln definierte Mindestinformationen zukommen zu lassen. Diese betreffen die Kundeninformationen vor und im Anschluss an eine Überweisung, die Rückerstattung im Fall einer Falschüberweisung und die Behandlung von Beschwerden. Es werden verbindliche Fristen für die Durchführung der Überweisung festgelegt, deren Überschreitung zu einer Verzinsungspflicht führt. Schliesslich wird die Praxis der doppelten Gebührenerhebung verboten.
Der Beschluss Nr. 1/98 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 30. Januar 1998, durch welchen die Richtlinie 97/5 ins EWR-Abkommen aufgenommen wird, ist Gegenstand des vorliegenden Berichts und Antrags. Die Umsetzungsfrist läuft bis August 1999; eine Arbeitsgruppe unter Vorsitz des Leiters der Dienststelle für Bankenaufsicht wurde zur Erarbeitung der notwendigen Gesetzesvorlage bereits eingesetzt.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Dienststelle für Bankenaufsicht
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Vaduz,... 1998
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Beschluss Nr. 1/98 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses (grenzüberschreitende Geld-Überweisungen) zu unterbreiten:
1.Ausgangslage
In seiner Sitzung vom 30. Januar 1998 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss den Beschluss Nr. 1/98 gefasst. Dieser Beschluss betrifft die Richtlinie 97/5/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Januar 1997 über grenzüberschreitende Überweisungen. An dieser Sitzung wurde seitens Liechtenstein gegen den Beschluss 1/98 und damit gegen die Übernahme der Richtlinie 97/5 ein Vorbehalt gemäss Art. 103 des EWR-Abkommens (EWRA) eingelegt, da die Übernahme dieser Richtlinie eine Gesetzesänderung bedingt. Der Beschluss 1/98 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses benötigt die Zustimmung des Landtages.
Nach Massgabe seines ersten Artikels wird der Beschluss Nr. 1/98 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses den Anhang IX des EWRA (Finanzdienstleistungen) ergänzen, indem nach der Nummer 16 eine neue Nummer 16a hinzugefügt wird.
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Zu Informationszwecken wird im Anhang XIX des EWRA (Verbraucherschutz) nach der Nummer 7b eine neue Nummer 7c eingefügt.
Landtagssitzungen
13. Mai 1998