Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1998 / 45
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Vor­be­rei­tende Reform­ar­beiten der Regierung
3.Beant­wor­tung des Postu­lats vom 12. Dezember 1991
4.Stel­lung­nahme zur Geset­ze­si­ni­tia­tive vom 30. März 1998
5.Ziele und Grund­sätze der vor­lie­genden Revision
6.Schwer­punkte der Revision
7.Ver­nehm­las­sung
8.Erläu­te­rungen zum Gesetzesentwurf
9.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend Abänderung des Steuergesetzes sowie Beantwortung der Postulate vom 12. Dezember 1991 (Ökologie) und vom 30. April 1995 (Prämienabzüge)
 
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Seit dem Jahre 1996 hat die Regierung mit verschiedenen Verbänden (Wirtschaftsverbände, demographische Verbände) Gespräche bezüglich der Anpassung des Steuergesetzes geführt. Die Anregungen, Forderungen und Wünsche wurden im Laufe des Herbstes 1997 zu einem umfassenden Gesamtpaket vereint. Gemäss dem im März 1998 vom Ressort Finanzen verabschiedeten Fahrplan sollte der Landtag im Frühjahr 1999 eine umfassende, alle Teilbereiche des Steuergesetzes tangierende Gesetzesvorlage zur Beratung und Behandlung erhalten. In der Sitzung vom L/2. April 1998 hat der Landtag eine Gesetzesinitiative zur Abänderung des Steuergesetzes im Bereiche der Vermögens- und Erwerbssteuer an die Regierung zur Stellungnahme überwiesen.
Die Regierung hat sich nun entschlossen, den Änderungen im Bereich der Vermögens- und Erwerbssteuer Priorität zuzuerkennen und diese aus dem ursprünglich umfassenden Revisionsvorhaben vorzuziehen. Zusammmen mit der Stellungnahme zur überwiesenen Gesetzesinitiative unterbreitet die Regierung deshalb mit nachstehendem Bericht und Antrag die von ihr im Bereiche der Vermögens- und Erwerbssteuer geplanten Änderungen dem Landtag zur Beratung und Behandlung. Über den Bereich der Vermögens- und Erwerbssteuer hinaus werden dem Landtag auch Änderungen bei den Allgemeinen Bestimmungen, welche für alle Steuerarten gleichermassen gelten, vorgeschlagen.
Im Bereich der Allgemeinen Bestimmungen des Steuergesetzes betreffen die bedeutendsten Änderungen die rechtliche Verankerung der Stellung der Gemeindesteuerkassen, die Regelung der Vertretung von Steuerpflichtigen sowie die Einführung eines generellen, dem Beschwerdeverfahren vorgelagerten Einspracheverfahrens an die Steuerverwaltung.
Hauptpunkte der Revision der Vermögens- und Erwerbssteuer bilden die differenzierte Erhöhung des Vermögensfreibetrags, die umfassende Neuregelung mit Bezug auf die Besteuerung von alleinerziehenden Eltern (Unterhaltsleistungen,
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Kinderabzug, Einelternabzug), die gesonderte Besteuerung von Kapitalleistungen mit Vorsorgecharakter, die substantielle Neuregelung des allgemeinen Versicherungsabzugs, die legistische und betragsmässige Anpassung bestimmter steuerlicher Abzugsmöglichkeiten sowie die Erhöhung der Verlustverrechnungsmöglichkeit für Selbständigerwerbende (und damit auch für juristische Personen) von 2 auf 5 Jahre.
Die Revision des Steuergesetzes wird zu namhaften Steuerausfällen von rund 4,5 bis 5,5 Mio. Franken für das Land und somit dem rund Doppelten, also rund 9 bis 11 Mio. Franken für die Gemeinden, führen, welche jedoch angesichts der hervorragenden Finanzlage von Land und Gemeinden als tragbar erscheinen.
Mit dieser Vorlage beantwortet die Regierung weiters nicht nur das Postulat vom 30. April 1995 (Prämienabzüge), sondern auch das Postulat vom 12. Dezember 1991 (ökologische Steuerreform). Die Abklärungen der Regierung haben ergeben, dass eine vernünftige und glaubwürdige ökologische Steuerreform nur zusammen mit (mindestens) den beiden Nachbarstaaten erfolgen kann. Alleingänge Liechtensteins, soweit sie rechtlich möglich sind, würden nur zu Wettbewerbsnachteilen führen, ohne dass die Umwelt wirklich profitiert. Die Regierung wird aber die Entwicklungen im Ausland beobachten, um dem Landtag zu gegebener Zeit Bericht zu erstatten.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Steuerverwaltung
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Vaduz, 19. Mai 1998
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend Abänderung des Steuergesetzes zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
In der Volksabstimmung vom 19./21. Oktober 1990 hat das liechtensteinische Stimmvolk eine Totalrevision des Steuergesetzes und damit eine umfassende Neugestaltung der liechtensteinischen Steuerrechtsordnung abgelehnt. Die liechtensteinische Steuerrechtsordnung basiert damit weiterhin auf dem Steuergesetz aus dem Jahre 1961. Diesem Steuergesetz liegt das System der allgemeinen Vermögenssteuer mit ergänzender Erwerbssteuer zugrunde. Seit der Ablehnung der Totalrevision des Steuergesetzes im Jahre 1990 ist das geltende Steuergesetz in verschiedenen Punkten teilrevidiert worden. Unter anderem wurde mit der Gesetzesnovelle vom 27. Juni 1990 (LGBl 1990 Nr. 50) der sog. Lohnsteuerrabatt eingeführt, mit den Gesetzesnovellen vom 12. September 1990 (LGBl 1990 Nr. 54) und vom 22. März 1995 (LGBl 1995 Nr. 103) zweimal eine Erhöhung des Verheiratetenabzuges vorgenommen, mit den Gesetzesnovellen vom 30. Oktober
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1996 (LGBl 1997 Nr. 17 und Nr. 22) die Folgen der kalten Progression beseitigt und die steuerfreie Erwerbsgrenze von Schülern, Lehrlingen und Studenten auf sFr. 12'000.-- erhöht. Weitere Revisionen betrafen das Unternehmenssteuerrecht, mit der gesetzlichen Normierung der Besteuerung von Investmentunternehmen (Gesetz vom 3. Mai 1996, LGBl 1996 Nr. 88) und der Eigenversicherungen, sog. Captives (Gesetz vom 18. Dezember 1997, LGBl 1998 Nr. 36).
Trotz der vom Gesetzgeber vorgenommenen Teilrevisionen weist das heutige Steuergesetz Unbestrittenermassen in vielen Bereichen Unzulänglichkeiten auf. Seit dem Jahre 1996 war die Regierung deshalb bemüht, in stetigen Gesprächen mit liechtensteinischen Verbänden und Interessenvereinigungen eine umfassende Analyse des bestehenden Steuergesetzes vorzunehmen, um dem Landtag spätestens im Frühjahr 1999 eine alle Bereiche des Steuergesetzes tangierende Gesetzesvorlage zu unterbreiten.
Neben den Anstrengungen und Bemühungen der Regierung hat sich auch der Landtag mit zwei Postulaten und einer Gesetzesinitiative, welche der Regierung zur Beantwortung bzw. Stellungnahme überwiesen worden sind, der Problematik um das geltende Steuergesetz angenommen. Bei den Postulaten handelt es sich einerseits um das Postulat vom 12. Dezember 1991 betreffend die Überprüfung einer ökologischen Steuerreform und anderseits um das Postulat vom 30. April 1996, in welchem die Regierung eingeladen wird, "die Erhöhung des Steuerabzugs für die Prämien der Krankenversicherung, der Unfall- und Nichtbetriebsunfallversicherung, der Lebensversicherung sowie weiterer Steuerabzüge zu prüfen". Was das Postulat vom 30. April 1996 anbelangt, hat die Regierung mehrfach betont, dass die Überprüfung sämtlicher steuerlicher Abzugsmöglichkeiten im Rahmen der Gesamtanalyse des Steuergesetzes erfolgen werde. Mit der Überweisung der Gesetzesinitiative vom 30. März 1998 hat der Landtag den Willen bekundet,
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den Änderungen im Bereiche der Vermögens- und Erwerbssteuer erhöhte Priorität zukommen zu lassen.
Aufgrund dieser Ausgangslage nimmt die Regierung die Beantwortung bzw. Stellungnahme zu den Postulaten bzw. der Gesetzesinitiative zum Anlass, die von ihr im Bereiche der Vermögens- und Erwerbssteuer geplanten Änderungen aus dem Gesamtpaket einer umfassenden Steuergesetzrevision herauszunehmen, diese vorzuziehen und dem Landtag bereits zum jetzigen Zeitpunkt eine entsprechende Gesetzesvorlage zu unterbreiten. Neben den Änderungen im Bereiche der Vermögens- und Erwerbssteuer schlägt die Regierung mit dem vorliegenden Bericht und Antrag auch dringend angezeigte Änderungen bei den Allgemeinen Bestimmungen des Steuergesetzes, also denjenigen Bestimmungen, welche für alle Steuerarten gelten, vor. Die übrigen von der Regierung geplanten und in Vorbereitung stehenden Revisionsvorhaben werden dem Landtag zu einem späteren Zeitpunkt unterbreitet werden.
Bevor die Regierung nun zu den Postulaten bzw. zur Gesetzesinitiative Stellung bezieht, wird über die Reformarbeiten und Anstrengungen berichtet, welche sie in Zusammenarbeit mit der Steuerverwaltung seit dem Jahre 1996 mit Bezug auf eine Revision des Steuergesetzes unternommen hat.
Anzumerken bleibt, dass die Regierung keine gesonderte Beantwortung des Postulats vom 30. April 1996 vornehmen wird, da die Erwägungen dieses Postulats inhaltlich mit denjenigen der Gesetzesintitiative vom 30. März 1998 praktisch ident sind. Die entsprechenden Ausführungen zur Gesetzesinitiative vom 30. März 1998 gelten somit auch für das Postulat vom 30. April 1996.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1998 / 218
Landtagssitzungen
22. Oktober 1998
21. Oktober 1998
17. Juni 1998
17. Juni 1998
17. Juni 1998