Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
Betreffend den Beschluss Nr. 15/98 des gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz)
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Durch die Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz wird die Stellung des Verbrauchers weiter gestärkt. Durch entsprechende Schutzstandards werden traditionelle (Versandhandel, Katalogverkauf) und moderne (Teleshopping, Internetvertrieb, E-mail Verkauf) Formen des Distanzverkaufs gefördert und attraktiver gestaltet. Die Richtlinie ist bis zum 6. Juni 2000 in einem Gesetz umzusetzen.
Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Volkswirtschaft, Stabsstelle EWR
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Vaduz, den 16. Juni 1998
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 15/98 vom 6. März 1998 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten.
Am 26. Februar 1998 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 97/7/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Mai 1997 über den Verbraucherschutz bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz in das EWR-Abkommen zu übernehmen. Bis zum 6. Juni 2000 sind die erforderlichen Rechtsund Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, um den in der Richtlinie enthaltenen Bestimmungen nachzukommen.