Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1998 / 65
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Bis­he­rige Rechts­grund­lagen und Orga­ni­sa­tion im Bereich der Lebens­mit­tel­kon­trolle und des Veterinärwesens
3.Neu­re­ge­lung
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den Regierungsvorlagen
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
7.Per­so­nelle und finan­zi­elle Konsequenzen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Regie­rungs­vor­lage
2.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
Betreffend das Gesetz über den Zusammenschluss des Amtes für Lebensmittelkontrolle und des Landesveterinäramtes die Abänderung des Gesetzes vom 19. November 1980 zur Förderung der Qualität und Hygiene von Milch und Milchprodukten die Beantwortung des Postulates vom 25. Februar 1994 betreffend die Lebensmittelkontrolle
 
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Mit Postulat vom 25. Februar 1994 wird die Regierung eingeladen, die Rechtsgrundlagen im Bereich der Lebensmittelkontrolle zu überprüfen. In diese Zeit fällt die Schlussphase der Revision des schweizerischen Lebensmittelrechts, das - in Liechtenstein auf der Grundlage des Zollvertrages anwendbar - in der Folge den Erlass liechtensteinischer Ausführungsbestimmungen verlangt. Nach Erlass des Gesetzes über die Kundmachung der in Liechtenstein anwendbaren Rechtsvorschriften in Verbindung mit einer entsprechenden Verfassungsänderung wurden mit Kundmachung vom 15. Juli 1997 auch die im Bereich der Lebensmittelkontrolle anwendbaren schweizerischen Rechtsvorschriften publiziert. Ebenso wurden damit erstmals die schweizerischen Rechtserlasse im Bereich der Landwirtschaft in Liechtenstein ausdrücklich als anwendbar erklärt.
Die schweizerische Lebensmittel- und Landwirtschaftsgesetzgebung, soweit letztere Bestimmungen zur Qualität, Qualitätssicherung und Kennzeichnung von Lebensmitteln enthält, bilden die Rechtsgrundlagen für die Vollzugstätigkeit im Bereich der Lebensmittelkontrolle. Die Einzelheiten werden in einer liechtensteinischen Verordnung über die Lebensmittelkontrolle geregelt.
Mit dem Vollzug soll neu das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen betraut werden, das aus dem Zusammenschluss des Amtes für Lebensmittelkontrolle und des Landesveterinäramtes resultiert. Das in der ersten Regierungsvorlage beantragte Vorgehen basiert auf der Sichtweise der integralen Lebensmittelkontrolle als Querschnittsaufgabe, d.h. von der landwirtschaftlichen Urproduktion bis zum Konsumenten, bei gleichzeitiger Berücksichtigung des massgeblichen EU-Rechts.
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In einer zweiten Vorlage wird die Abänderung des Gesetzes zur Förderung der Qualität und Hygiene von Milch und Milchprodukten beantragt. Der Grundsatz der staatlichen Förderung von Massnahmen zur Hebung der Qualität wird beibehalten, wogegen die Definition der Qualitäts- und Hygieneanforderungen sowie die Grundlage für die qualitätsabhängig abgestuften Produzentenmilchpreise zu Gunsten der schweizerischen Verordnungen über die Qualitätsicherung, -kontrolle und -bezahlung aufgegeben werden. Die Aufgaben der Milchkontrollkommission gehen ersatzlos an das Amt für Lebensmittelkontrolle und Veterinärwesen über.
Das neue "Milchhygienerecht" ist mit dem in Liechtenstein nach Ablauf der Übergangsfrist von Anhang I Kap. I EWRA in Kraft tretenden Acquis kompatibel.
Zuständiges Ressort
Ressort Gesundheit und Soziales, federführend und für die inhaltlichen Aspekte; Ressort Präsidium für die Belange der Verwaltungsorganisation.
Betroffene Amtsstellen
Amt für Lebensmittelkontrolle und Landesveterinäramt
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Vaduz, 14. Juli 1998
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag den Bericht und Antrag betreffend die Umbenennung und Zusammenlegung des Amtes für Lebensmittelkontrolle und des Landesveterinäramtes, die Aufhebung des Gesetzes zur Förderung der Qualität und Hygiene von Milch und Milchprodukten sowie die Beantwortung des Postulats vom 25. Februar 1994 betreffend die Lebensmittelkontrolle zu unterbreiten.
1.1Postulat vom 25. Februar 1994 betreffend die Lebensmittelkontrolle
Mit Datum vom 25. Februar 1994 hat der Abgeordnete Paul Vogt ein Postulat mit folgendem Wortlaut eingereicht:
Der Landtag wolle beschliessen:
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Die Regierung wird eingeladen, zu überprüfen, ob die gesetzlichen Grundlagen für die Tätigkeit des Amtes für Lebensmittelkontrolle ausreichen, ob allenfalls ein Gesetz betr. die Lebensmittelkontrolle zu schaffen ist oder ob die entsprechenden schweizerischen Bestimmungen im Landesgesetzblatt zu publizieren sind.
Das Postulat wird wie folgt begründet:
"Liechtenstein kennt im Bereich Lebensmittelkontrolle keine eigene Gesetzgebung. Durch das Gesetz vom 19. November 1980 zur Förderung der Qualität und Hygiene von Milch und Milchprodukten (LGBl. 1981/5), die Verordnung vom 15. Dezember 1981 über die Milchhygiene (LGBl. 1981/62) sowie durch die Verordnung vom 15. Juni 1976 über die Fleischhygiene (LGBl. 1976/47 und LGBl. 1991/39) werden lediglich Teilbereiche geregelt. In der systematischen Sammlung der liechtensteinischen Rechtsvorschriften wird im Übrigen auf die Art. 55 bis 67 zum Einführungsgesetz vom 13. Mai 1924 zum Zollvertrag verwiesen.
Diese Rechtsgrundlage erscheint für die Tätigkeit des Amtes für Lebensmittelkontrolle als ungenügend. Falls die schweizerischen Rechtsvorschriften in Liechtenstein angewandt werden, müssen sie nach einem Urteil des Staatsgerichtshofes vom 2. November 1989 (LES 1990 S.l) zu ihrer Gültigkeit auch in ihrem vollständigen Wortlaut publiziert werden, was heute nicht der Fall ist. Die Überprüfung der Rechtsgrundlagen im Bereich Lebensmittelkontrolle durch die Regierung soll klären, wie die heutige Rechtsunsicherheit behoben werden kann. "
Dieses Postulat wurde anlässlich der Landtagssitzung vom 21. April 1994 an die Regierung zur Überprüfung weitergeleitet.
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Die Regierung nimmt im folgenden zu den im Postulat aufgeworfenen Fragen Stellung, wobei auch dem Umstand des neuen schweizerischen Lebensmittelrechts Rechnung getragen wird.
LR-Systematik
1
17
172
9
91
916
LGBl-Nummern
1999 / 170
1999 / 157
Landtagssitzungen
19. Mai 1999
20. November 1998