Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1998 / 75
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass/Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkte der Richtlinie
4.Geplante Umsetzung
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
6.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
Betreffend den Beschluss Nr. 37/98 des gemeinsamen EWR-Ausschusses (Entsenderichtlinie)
 
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Durch die Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen werden - als Voraussetzung für eine Förderung des länderübergreifenden Dienstleistungsverkehrs im Rahmen der Verwirklichung des Binnenmarktes - ein fairer Wettbewerb sowie Massnahmen, die die Wahrung der Rechte der Arbeitnehmer garantieren, angestrebt.
Zuständiges Ressort
Wirtschaft
Betroffene Amtsstellen
Amt für Volkswirtschaft
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Vaduz, 18. August 1998
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 37/98 vom 30. April 1998 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 30. April 1998 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 96/71/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 1996 über die Entsendung von Arbeitnehmern im Rahmen der Erbringung von Dienstleistungen zu übernehmen. Bis zum 16. Dezember 1999 sind die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, um den in der Richtlinie enthaltenen Bestimmungen nachzukommen.