Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1998 / 99
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Begrün­dung der Not­wen­dig­keit dieser Vorlage
3.Schaf­fung eines Gesetzes zur Umbe­nen­nung der Diensts­telle für Bankenaufsicht
4.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Umwandlung der Dienststelle für Bankenaufsicht in ein Amt für Finanzdienstleistungen
 
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Die Dienststelle für Bankenaufsicht hat aufgrund neuer Aufgaben (Sorgfaltspflichtgesetz, Gesetz über die Investmentunternehmen etc.) in den letzten Jahren an Bedeutung gewonnen. Gleichzeitig wurde immer wieder der Ruf nach einer Anlaufstelle für Fragen des Finanzdienstleistungsbereiches laut. Daher werden schon seit einiger Zeit Überlegungen angestellt, die Dienststelle für Bankenaufsicht in ein Amt für Finanzdienstleistungen umzuwandeln. Dadurch würde es in der Verwaltung im Bereich der Finanzdienstleistungen nur noch einen Ansprechpartner geben. Überprüfungen einer verwaltungsinternen Arbeitsgruppe unter Beizug eines externen Experten haben ergeben, dass es zielführend ist, den Bereich der Rechtsanwälte, Treuhänder, Patentanwälte und Wirtschaftsprüfer mit der Bankenaufsicht zusammen zu führen. Es können dabei verschiedene Synergieeffekte erzielt werden. Allerdings haben diese Überprüfungen ergeben, dass es vorerst noch nicht zielführend wäre, auch den Privatversicherungsaufsichtsbereich, welcher derzeit vom Amt für Volkswirtschaft betreut wird, in das neue Amt für Finanzdienstleistungen zu integrieren. Mit einer entsprechenden Entscheidung soll noch ca. 2 bis 3 Jahre zugewartet werden. Bis dann sollte feststehen, wie sich der Versicherungsstandort Liechtenstein und dessen personelle Betreuung durch das Amt für Volkswirtschaft entwickelt.
Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium.
Betroffene Amtsstellen
Dienststelle für Bankenaufsicht, Ressortsekretär des Regierungschefs, Amt für Volkswirtschaft, Amt für Personal und Organisation.
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Vaduz, 22. September 1998
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Umwandlung der Dienststelle für Bankenaufsicht in ein Amt für Finanzdienstleistungen (Schaffung eines Gesetzes zur Umbenennung der Dienststelle für Bankenaufsicht in ein Amt für Finanzdienstleistungen sowie die neuen Aufgabenzuordnung an dieses Amt) zu unterbreiten.
1.1Bankenaufsicht
Eine Hauptaufgabe der Dienststelle für Bankenaufsicht ist der Schutz der Gläubiger von Banken, Finanzgesellschaften und Investmentunternehmen sowie die Sicherung des Vertrauens in das liechtensteinische Geld- und Kreditwesen. Neben der eigentlichen Aufsichtstätigkeit im Rahmen ihrer Funktion als Sitzland- und als Tätigkeitslandbehörde besteht der Auftrag der Dienststelle für Bankenaufsicht in der Beobachtung der internationalen Rechtsentwicklungen und in der ständigen Weiterentwicklung der im Finanzplatz relevanten Rechtsnormen in Liechtenstein.
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In diesem Zusammenhang ist es auch Aufgabe der Dienststelle für Bankenaufsicht, in den nationalen und internationalen Arbeitsgruppen, welche Themen des Finanzdienstleistungsbereichs behandeln, mitzuwirken. Wichtige Funktionen kommen der Dienststelle für Bankenaufsicht auch bei der Verhinderung von Verstössen gegen das Bankengesetz (Ausübung von Bankgeschäften ohne entsprechende Konzession) zu. Ihr obliegt zudem die Etablierung Liechtensteins als Fondsstandort, welcher mit dem 1996 in Kraft getretenen Gesetz über Investmentunternehmen angestrebt wurde. Grundlage für die Aufsichtstätigkeit bilden insbesondere die Rechtsvorschriften über Banken und Finanzgesellschaften, über Investmentunternehmen, über die Sorgfaltspflicht sowie das Landesbank-Gesetz, das Offenlegungsgesetz sowie das Prospektgesetz. Der Aufsichtsbereich der Dienststelle für Bankenaufsicht umfasst Banken und Bankkonzerne, Finanzgesellschaften und Anlagefonds. Den Sorgfaltspflichtbestimmungen unterstehen zusätzlich die Rechtsanwälte, Treuhänder und Lebensversicherungen.
Die Dienststelle für Bankenaufsicht verfügt gegenwärtig über vier Stellen, wobei eine dieser Stellen von der Regierung im Frühjahr 1998 vor allem aufgrund der enormen Entwicklung in den letzten Jahren im Finanzdienstleistungsbereich (Zulassung ausländischer Banken, Anlagefondsgesetz, Sorgfaltspflichtgesetz) geschaffen wurde. Dem Landtag wird diese Stelle im Rahmen dieser Vorlage zur Genehmigung unterbreitet.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1999 / 087
Landtagssitzungen
10. März 1999
10. März 1999
19. November 1998