Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1999 / 1
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Ein­lei­tung
I.All­ge­meines
II.Stel­lung­nahme zu den ein­zelnen Bestimmungen
Zu Art. 3
Zu Art. 4
Zu Art. 5
Zu Art. 6
Zu Art. 7
Zu Art. 10
Zu Art. 11
Zu Art. 15
Zu Art. 18
III.Antrag
IV.Regie­rungs­vor­lagen
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlage betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GLG) aufgeworfenen Fragen
 
1
Vaduz, 12. Januar 1999
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlage betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann (Gleichstellungsgesetz, GLG) am 20. November 1998 aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten:
I.Allgemeines
Die Vorlage betreffend die Schaffung eines Gesetzes über die Gleichstellung von Frau und Mann wurde im Landtag im Rahmen der Eintretensdebatte durchwegs begrüsst. Nachdem die rechtliche Gleichstellung von Frau und Mann bzw. die Gleichberechtigung im Sinne des Wortes in Liechtenstein verwirklicht ist, setzt das Gleichstellungsgesetz bei der Förderung der faktischen Gleichstellung von Frau und Mann in einem zentralen Teilbereich des gesellschaftlichen Lebens, nämlich im Erwerbsleben, an und bezweckt, Ungleichbehandlungen der Geschlechter im Erwerbsleben zu beheben. Die Regierung hat mit Befriedigung zur Kenntnis genommen, dass Eintreten auf die Vorlage unbestritten war und sich die Abgeordneten mit den Intentionen dieser Gesetzesvorlage identifizieren können.
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Anlässlich der ersten Lesung wurden von den Abgeordneten keine Fragen grundsätzlicher Natur aufgeworfen. Die Fragen und Anregungen bezogen sich jeweils auf einzelne Bestimmungen der Gesetzesvorlage. Sie können am besten in Zusammenhang mit der betreffenden Bestimmung behandelt werden. Die Regierung befasst sich daher in der nachfolgenden Stellungnahme mit den Anregungen und Anträgen zu den einzelnen Gesetzesbestimmungen. Die von der Regierung aufgrund der ersten Lesung vorgenommenen Änderungen, welche in der Gesetzesvorlage mit Unterstreichungen markiert sind, werden kurz erläutert. Verschiedene Anregungen, die anlässlich der ersten Lesung vorgebracht wurden, waren dabei schon Gegenstand der Vernehmlassung und wurden bereits im Bericht und Antrag vom 1. September 1998 (Nr. 87/1998) behandelt. Die Regierung wird daher diesbezügliche Anregungen nur kurz kommentieren.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1999 / 097
1999 / 096
Landtagssitzungen
10. März 1999
10. März 1999
Stichwörter
Gleichs­tel­lung von Frau und Mann
Gleichs­tel­lungs­ge­setz, GLG