Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1999 / 113
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass/Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkte der Richtlinie
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
5.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 80/1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 98/49/EG des Rates vom 29. Juni 1998 zur Wahrung ergänzender Rentenansprüche von Arbeitnehmern und Selbständigen, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu- und abwandern)
2
Durch die Richtlinie 98/49/EG des Rates vom 29. Juni 1998 zur Wahrung ergänzender Rentenansprüche von Arbeitnehmern und Selbständigen, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu- und abwandern, sollen auf dem Gebiet der sozialen Sicherheit die notwendigen Massnahmen für die Herstellung der Freizügigkeit der Arbeitnehmer geschaffen werden. Der soziale Schutz der Arbeitnehmer wird durch gesetzliche Systeme der sozialen Sicherheit gewährleistet, die durch zusätzliche Sozialschutzsysteme ergänzt werden. Bezüglich letzterem werden neu spezifische Massnahmen vorgesehen, um der Mobilität zwischen Mitgliedstaaten entgegenstehende Hindernisse aus dem Weg zu räumen.
Zuständiges Ressort
Gesundheit und Soziales
Betroffene Amtsstelle
Amt für Volkswirtschaft
3
Vaduz, 19. Oktober 1999
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 80/1999 vom 25. Juni 1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 25. Juni 1999 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 98/49/EG des Rates vom 29. Juni 1998 zur Wahrung ergänzender Rentenansprüche von Arbeitnehmern und Selbständigen, die innerhalb der Europäischen Gemeinschaft zu- und abwandern, in das EWR-Abkommen zu übernehmen.
Die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen, sind bis Juni 2001 zu erlassen.
Landtagssitzungen
26. November 1999