Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlage zur Abänderung der Privatschulgesetzgebung im Schulgesetz aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 9. November 1999
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlage zur Abänderung der Privatschulgesetzgebung im Schulgesetz aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In der Landtagssitzung vom 15./16. September 1999 wurde anlässlich der Beratung der Regierungsvorlage zur Abänderung der Privatschulgesetzgebung im Schulgesetz (Nr. 63/1999) angeregt, die Subventionierung von Privatschulen nochmals zu überdenken. Vorgeschlagen wurde insbesondere, nebst dem Beitrag je Schüler bzw. Schülerin mit Wohnsitz in Liechtenstein auch einen wohnsitzunabhängigen Sockelbeitrag je Schüler bzw. Schülerin an die subventionsberechtigten Schulen auszurichten. Die Regierung nimmt diese Anregung zum An-lass, dem Landtag eine entsprechend überarbeitete Subventionsbestimmung vorzulegen.
Weiters sind in der erwähnten Landtagssitzung verschiedene Anregungen zur Überarbeitung und Verbesserung des von der Regierung vorgelegten Gesetzes-
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textes gemacht worden. Die Regierung hat diese Vorschläge teilweise aufgenommen und den Gesetzestext entsprechend überarbeitet.