Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1999 / 130
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Anlass
2.Begrün­dung des Antrages
3.Vor­ge­schla­gene Neuregelung
4.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
5.Behand­lung im Landtag
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beitragen an die Politischen Parteien
 
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Mit Gesetz vom 22. März 1995 betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien, LGBl. 1995 Nr. 102, wurden die Beiträge letztmals erhöht und neu festgesetzt. Danach beträgt der Gesamtbeitrag an die politischen Parteien derzeit jährlich CHF 300'000.-, der nach Massgabe der jeweils bei den letzten Landtagswahlen erzielten Anteile an den Wählerstimmen zugeteilt wird. Daneben wird an die im Landtag vertretenen Parteien ein Pauschalbeitrag von je CHF 10'000.-- ausgerichtet.
Zwecks Wahrnehmung ihrer staatspolitischen Aufgaben bedürfen die politischen Parteien einer organisatorischen Basis und eines adäquaten Verwaltungsapparates. Im Gegensatz zu anderen demokratischen Staaten in Europa kamen und kommen die liechtensteinischen Parteien mit einem recht bescheidenen staatlichen Beitrag an ihre Unkosten aus, was unter anderem auch auf die sehr ausgeprägte Ehrenamtlichkeit zurückzuführen ist.
Nach Auffassung der Regierung haben sich dabei die Voraussetzungen und Rahmenbedingungenfür eine erfolgreiche und zielführende Parteiarbeit im Sinne der obigen Ausführungen insbesondere in den letzten Jahren stark verändert. Ebenso sind die Anforderungen an die Parteien, um ihre Aufgaben zweckmässig wahrnehmen zu können, spürbar gestiegen. Dies ist unter anderem auf die Entwicklung im Bereich der Kommunikation zurückzuführen. Des weiteren werden an die Parteien auch für die Vermittlung der Parteiarbeit an die interessierte Bevölkerung, sei dies durch Veranstaltungen, Präsentationen oder durch sonstige Informationstätigkeiten, höhere Anforderungen sowohl in qualitativer als auch in quantitativer Hinsicht gestellt, was ebenfalls auf die Ausgestaltung der Organisation der Parteien und die Kostenstrukturen Auswirkungen zeitigt.
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Um den Parteien auch in Zukunft eine ausreichende und angemessene Unterstützung zur Wahrnehmung all ihrer Aufgaben zukommen zu lassen, ist die Regierung der Auffassung, dass die gesetzlichen Landesbeiträge an die politischen Parteien einer entsprechenden Anpassung unterzogen werden soll.
Zuständiges Ressort
Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Stabsstelle Finanzen, Finanzkontrolle
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Vaduz, 9. November 1999
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag den nachstehenden Bericht und Antrag zur Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien zu unterbreiten:
1.Anlass
Am 23. August 1984 trat das Gesetz vom 28. Juni 1984 über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien, LGB1. 1984 Nr. 31, in Kraft. Die Beiträge an die Parteien wurden erstmals für das Jahr 1984 ausgerichtet. Bis zu jenem Zeitpunkt hatten die Parteien in Liechtenstein im Gegensatz zu Parteien in anderen europäischen demokratischen Staaten ihren Finanzbedarf ausschliesslich durch private Spenden zu decken. Mit Gesetz vom 28. Juni 1984 wurde der Beitrag für die politischen Parteien auf Fr. 180'000.-- pro Jahr festgesetzt. Mit Gesetz vom 22. März betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Ausrichtung von Beiträgen an die politischen Parteien, LGB1. 1995 Nr. 102, wurden die Beiträge erhöht und neu festgesetzt. Danach beträgt der Gesamtbeitrag an die politischen Parteien derzeit jährlich CHF 300'000.--, der nach Massgabe der jeweils bei den letz-
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ten Landtagswahlen erzielten Anteile an den Wählerstimmen zugeteilt wird. Daneben wird an die Parteien ein Pauschalbeitrag von je CHF l0'000.-- ausgerichtet. Diese letztmalige Anpassung des Beitrages wurde insbesondere auf die Teuerung und die erweiterten Aufgaben der politischen Parteien gestützt.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2000 / 054
Landtagssitzungen
17. Dezember 1999