Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1999 / 138
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Liech­tens­tein Tou­rismus in Zukunft
3.Ver­nehm­las­sungs­er­gebnis
4.Erläu­te­rungen zur Gesetzesvorlage
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
6.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Geset­zes­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
über die Schaffung eines Tourismus-Gesetzes
 
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Die derzeitigen Strukturen im Tourismus basieren auf gesetzlichen Grundlagen aus den Anfängen der Siebzigerjahre und mögen den Anforderungen, welche heute an eine moderne, markt- und gästeorientierte Tourismusorganisation gestellt werden, nicht mehr genügen. Der Tourismus im Fürstentum Liechtenstein befindet sich seit einigen Jahren in einer schwierigen Lage und die Branche hat mit Rückgängen der Logiernächte zu kämpfen.
Mit einem neuen Tourismusgesetz, welches das geltende Gesetz über den Fremdenverkehr vom 23. September 1971 ersetzen wird, sollen zeitgemässe tourismuspolitische Grundsätze definiert sowie die erforderlichen Rahmenbedingungen für die Förderung des Tourismus und dessen Finanzierung und Organisation geschaffen werden. So muss die Förderung des Tourismus in einem gesamtwirtschaftlichen Rahmen erfolgen und auf die Anliegen der natürlichen sowie der gesellschaftlichen und kulturellen Umwelt Rücksicht nehmen.
Im Zentrum des Tourismusgesetzes steht die Errichtung einer öffentlich-rechtlichen Anstalt "Liechtenstein Tourismus", welche mit dem Marketing für den Tourismus nach innen und nach aussen betraut ist. Liechtenstein Tourismus wird gesteuert durch einen Leistungsauftrag der Regierung. Der Leistungsauftrag wird erteilt aufgrund einer fachlichen Empfehlung und Beratung durch den Tourismustag (Versammlung der Tourismuswirtschaft) sowie auf Vorschlag des Verwaltungsrates. Der Verwaltungsrat, welcher aus fünf bis sieben Mitgliedern besteht, ist das oberste Leitungsorgan von Liechtenstein Tourismus. Der Geschäftsführer leitet die Geschäftsstelle von Liechtenstein Tourismus und hat die Führungsverantwortung und Entscheidungsbefugnis in allen operativen Fragen.
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Liechtenstein Tourismus finanziert sich wie bisher insbesondere durch Staatsbeiträge (Verdoppelung der Tourismusumlagen), durch die Einnahmen aus den Tourismusumlagen sowie durch die Einnahmen aus den Beherbergungstaxen. Die Beherbergungstaxen werden von bisher CHF 1.-- pro Nächtigung auf CHF 2.-- erhöht und Liechtenstein Tourismus wird neu 60 % (bisher 20 %) der gesamten Einnahmen aus den Beherbergungstaxen erhalten. Der Staat soll zudem zusätzlich zur Verdoppelung der Tourismusumlagen die Einnahmen von Liechtenstein Tourismus aus den Beherbergungstaxen verdoppeln.
Zuständiges Ressort
Ressort Wirtschaft
Betroffene Stellen
Stabsstelle Finanzen
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Vaduz, 16. November 1999
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag über die Schaffung eines Tourismus-Gesetzes zu unterbreiten.
1.1Problemstellung
Der Tourismus im Fürstentum Liechtenstein befindet sich seit einigen Jahren in einer schwierigen Lage und die Branche beklagt sich über das Ausbleiben der Gäste. Statistische Auswertungen1 belegen den Rückgang der Logiernächte. So sind die Nächtigungen seit 1985 um rund 30 % zurückgegangen. Damit zusammenhängend ist im gleichen Zeitraum insgesamt auch ein Rückgang im Bettenangebot von fast 20 % zu verzeichnen. Immerhin konnte jedoch im letzten Jahr im Vergleich zum Vorjahr wieder eine Erhöhung der Nächtigungen verzeichnet werden.
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Aus einer Umfrage des Instituts für Demoskopie Allensbach geht hervor, dass das Fürstentum Liechtenstein grosse Sympathiewerte in anderen europäischen Staaten geniesst, dass allerdings im Vergleich zu einer ähnlichen Umfrage von 1977 eine Verblassung des positiven Images Liechtensteins festgestellt werden kann. Selbst grosse Image-Träger, wie z.B. Briefmarken und Gemäldesammlung, bleiben davon nicht verschont.
In unserem Land dominiert der Aspekt der florierenden Wirtschaft und der Tourismus wird oft als Verursacher negativer externer Effekte angesehen. Es gilt daher, einen mit den Bedürfnissen Liechtensteins zu vereinbarenden, insbesondere den Prinzipien der Nachhaltigkeit verpflichtenden Tourismus zu fördern und die Bevölkerung für einen solchen Qualitätstourismus zu gewinnen. Das Problem des beschränkten Produkteangebotes (bezüglich Unterhaltungsmöglichkeiten, multioptionale Attraktionspunkte, touristische Infrastruktur) und des relativ geringen Tourismusvolumens (jährlich rund 120'000 Logiernächte) sowie die schlechte Ertragslage der Unternehmer (Bettenumsatz) verlangen eine Optimierung der Zusammenarbeit und eine Konzentration der Mittel.
Obwohl Liechtenstein nicht als eigentliches "Tourismusland" wie z.B. Österreich, Italien oder Spanien bezeichnet werden kann, übt es dennoch als monarchischer Kleinstaat eine besondere Anziehungskraft für Touristen aus. Es fehlte jedoch in der Vergangenheit an touristischen Gesamtkonzepten und Strategien, um die vorhandenen Stärken zu nutzen und die Zusammenarbeit innerhalb der Branche sowie die Vernetzung des Tourismus mit anderen Branchen zu verbessern.
Bereits im Jahre 1990 wurde erkannt, dass sich die Gegebenheiten im Tourismus geändert hatten und das Gesetz über den Fremdenverkehr aus dem Jahre 1971 einer grundlegenden Überarbeitung bedarf. Mit Bericht und Antrag vom Oktober 1990 (Nr. 74/1990) brachte die Regierung eine Vorlage betreffend die Schaffung
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eines Gesetzes über die Förderung des Tourismus (Tourismusförderungsgesetz) im Landtag ein. Diese Vorlage fand im Landtag jedoch keine Mehrheit. Es ist nun an der Zeit, neue rechtliche Grundlagen für den liechtensteinischen Tourismus zu schaffen.



 
1Die Statistik hat aufgrund der unvollständigen Meldungen der Nächtigungen keine volle Aussagekraft. Eine negative Entwicklung muss jedoch angenommen werden.
 
LR-Systematik
9
93
935
9
93
935
LGBl-Nummern
2000 / 166
2000 / 166
Landtagssitzungen
15. Juni 2000
13. April 2000
16. März 2000