Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1999 / 15
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass/Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Grund­züge der Ver­ord­nung (EG) Nr. 3298/94
4.Ände­rung, Ver­ord­nung (EG) Nr. 1524/96
5.Beschluss Nr. 15/99 des Gemein­samen EWR-Aus­schusses vom 29. Januar 1999
6.Durch­füh­rung der Verordnungen
7.Ver­fas­sungs­mas­sig­keit
8.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Bei­lagen
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 15/99 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Einführung des Ökopunkte-Systems für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich)
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Österreich hat 1994 mit der Europäischen Union einen Transitvertrag abgeschlossen und damit das Ökopunktesystem begründet und in der Folge eingeführt. Nun soll dieses System für alle EWR-Staaten Anwendung finden. Die Verordnungen (EG) Nr. 3298/94 der Kommission vom 21. Dezember 1994 über ein System von Ökopunkten für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich und Nr. 1524/96 der Kommission vom 30. Juli 1996 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3298/94 bezwecken die Limitierung von Transitfahrten mit Lastkraftwagen durch Österreich und verfolgen das Ziel, die Schadstoffemission von Lastkraftwagen bei Transitfahrten jährlich zu reduzieren. Das heutige System läuft bis zum Jahre 2003. Bis dahin soll die Schadstoffemission in Bezug auf das Basisjahr 1991 um 60 % reduziert werden. Fahrzeuge deren Motoren einem alten technischen Stand entsprechen und einen hohen Emissionswert aufweisen, brauchen etwa doppelt so viele Ökopunkte wie Fahrzeuge deren Motoren einen neuen technischen Stand aufweisen. 1998 wurde ein elektronisches Zu- und Abbuchungssystem eingeführt.
Der Beschluss Nr. 15/99 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 29. Januar 1999, durch welchen die VO (EG) Nr. 3298/94 und VO (EG) Nr. 1524/96 ins EWR-Abkommen aufgenommen werden, ist Gegenstand des vorliegenden Berichts und Antrags.
Zuständiges Ressort
Wirtschaft
Zuständige Amtsstellen
Amt für Zollwesen, Motorfahrzeugkontrolle
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Vaduz, 23. Februar 1999
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 15/99 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 29. Januar 1999 (Verordnung (EG) Nr. 3298/94 und Verordnung (EG) Nr. 1524/96) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 29. Januar 1999 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss in Brüssel beschlossen, die Verordnung (EG) Nr. 3298/94 der Kommission vom 21. Dezember 1994 über verfahrenstechnische Einzelheiten im Zusammenhang mit dem System von Transitfahrten (Ökopunkten) für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich (siehe Beilage) und die Verordnung (EG) Nr. 1524/96 der Kommission vom 30. Juli 1996 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 3298/94 über ein System von Ökopunkten für Lastkraftwagen im Transit durch Österreich (siehe Beilage) in das EWR-Abkommen zu übernehmen (Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses Nr. 15/99 vom 29. Januar 1999; siehe Beilage).
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Bereits vorgehend hat die EU-Kommission Liechtenstein zu Verhandlungen über ein jährliches Kontingent von Transitfahrten durch Österreich als Basis für die Übernahme des Ökopunktesystems eingeladen. Am 10. Dezember 1997 wurde Liechtenstein ein Kontingent von 21000 Transitfahrten zugestanden. Die Regierung hat in ihrer Entscheidung vom 16. Dezember 1997 (RA 97/3292-3630) das Ergebnis der Verhandlungen der liechtensteinischen Delegation mit der Europäischen Kommission vom 10. Dezember 1997 zur Kenntnis genommen.
Durch den Beschluss Nr. 15/99 vom 29. Januar 1999 wird nach Ablauf des formellen Zustimmungsverfahrens durch den Landtag das Ökopunktesystem auch im EWR und in Liechtenstein eingeführt. Jedoch hätte das Einhalten des formellen Verfahrenswegs eine weitere Verzögerung und Nachteile für die liechtensteinische Seite mit sich gebracht, weshalb die Regierung am 4. Februar 1999 (RA 99/250) beschloss, das Ökopunktesystem bzw. die im Beschluss Nr. 15/99 enthaltenen EU-Verordnungen ab 1. März 1999 bis zur Zustimmung durch den Landtag provisorisch anzuwenden. Dieses Vorgehen wurde sowohl mit der Kommission wie auch mit Österreich abgesprochen; zudem wurde auch die Aussenpolitische Kommission des Landtages (APK) informiert. Eine provisorische Anwendung wurde deshalb gewählt, da die Europäische Kommission Österreich unmissverständlich mitteilte, dass die momentane Situation (liechtensteinische Transportunternehmer fahren frei im Transit durch Österreich) nicht mehr akzeptiert werden könne. Österreich solle mit Liechtenstein beispielsweise ein bilaterales Bewilligungssystem aushandeln und unverzüglich in Kraft setzen. Vom liechtensteinischen Transportgewerbe sowie der Gewerbe- und Wirtschaftskammer (GWK) und den übrigen Beteiligten wird die Einführung des Ökopunktesystems gegenüber einem Transitbewilligungssystem eindeutig bevorzugt, dies aufgrund der bereits fortgeschrittenen Vorbereitungen und dem Vorteil, dass beim Ökopunktesystem mit schadstoffarmen Fahrzeugen mehr Transitfahrten gemacht werden können. Gemäss Aussagen der GWK hat das liechtensteinische Transportgewerbe Investi-
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tionen in der Höhe von mehr als 5.5 Millionen Schweizer Franken in schadstoffarme Lastkraftwagen investiert. Dem Landtag wird nun mit vorliegendem Bericht und Antrag der Beschluss Nr. 15/99 zur Zustimmung unterbreitet.
Landtagssitzungen
21. April 1999
Stichwörter
EWR-Aus­schuss-Beschluss Nr. 15/99 (Einf. des Öko­punkte-Sys­tems für LKW im Transit durch Österr.)
Last­kraft­wagen, Öko­punkte-System
Tran­sit­ver­trag