Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
Betreffend die Lösung Personenverkehr im EWR (1.Teil)
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Die Verhandlungen über den Personenverkehr im EWR konnten erfolgreich abgeschlossen werden. Damit ist die Nagelprobe für den EWR in Liechtenstein bestanden. Liechtenstein verfügt weiterhin über eine Sonderlösung zur Personenfreizügigkeit. Während der nächsten sieben Jahre kann Liechtenstein sein Bewilligungssystem für Personen aufrecht erhalten, die Wohnsitz in Liechtenstein nehmen wollen. Vor Ablauf dieser sieben Jahre findet eine erneute Überprüfung der Situation statt, bei der Liechtensteins spezifische, geographische Situation wieder berücksichtigt wird, was wiederum die Möglichkeit der Verlängerung dieser Regelung eröffnet. Die im EWR-Abkommen ausgelegte Sonderregelung hat sich als tragfähig erwiesen.
Anpassungen sind im Bereich des Saisonnier-Statuts (Abschaffung binnen fünf Jahre) und betreffend die Zuteilung eines Teils der Aufenthaltsbewilligungen vorzunehmen.
Die vorliegende Regelung betreffend Personenverkehr im EWR stellt eine sachlich gute Lösung dar, welche die liechtensteinischen Interessen gebührend berücksichtigt. Sie respektiert im Grundsatz das Prinzip der Freiheit des Personenverkehrs, die auch für liechtensteinische Bürgerinnen und Bürger mit Blick auf ihre Freizügigkeitsrechte im EWR-Raum wichtig ist. Liechtenstein erhält jedoch zur Wahrung seiner vitalen Interessen und seiner nationalen Identität eine Sonderregelung. Am Ende der sieben Jahre Übergangsfrist kann über eine Weiterführung einer Sonderregelung verhandelt werden. Eine solche weitere Verlängerung wird möglich sein, sofern auch dannzumal entsprechend Rahmenbedingungen (Kleinheit, Zuwanderungsdruck, Arbeitsplätze) wie heute herrschen.
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Die ausgehandelte Lösung bedeutet, dass sich die Zahl der zu erteilenden Bewilligungen pro Jahr im Vergleich zur Vergangenheit nicht erhöhen, sondern sich im bisherigen Rahmen weiterentwickeln wird. Dies bedeutet, dass bezüglich Immigration grundsätzlich der heutige Status quo erhalten bleibt.
Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium, Ressort Äusseres
Betroffene Amtsstellen
Mission Brüssel, Ausländer- und Passamt, Amt für Auswärtige Angelegenheiten
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Vaduz, 21. Dezember 1999
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zur Lösung betreffend Personenverkehr im EWR zu unterbreiten:
Der vorliegende Bericht umfasst, wie es der Regierungschef schon in der Landtagssitzung vom 17. Dezember 1999 angekündigt hat, ausschliesslich die Darstellung des ausgehandelten Ergebnisses und den Rechtstext gemäss Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses vom 17. Dezember 1999. In einem separaten Bericht werden ein Begleitgesetz sowie die Einzelheiten der neu zu schaffenden Verordnungen im Ausländerrecht dem Landtag vorgelegt werden.