Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung der Gesamtrevision des Urheberrechtsgesetzes sowie der Vorlage eines Topographiengesetzes aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 4. Mai 1999
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Damen und Herren Landtagsabgeordnete,
Die Regierung beehrt sich, Ihnen nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung der Gesamtrevision des Urheberrechtsgesetzes vom 26. Oktober 1928 sowie der Vorlage eines Topographiengesetzes aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 19./20. November 1998 hat der Hohe Landtag die Vorlagen zu einer Gesamtrevision des Urheberrechtsgesetzes sowie zur Schaffung eines Topographiengesetzes in erster Lesung beraten. Die Regierung konnte dabei zur Kenntnis nehmen, dass das Eintreten auf die Gesetzesvorlage nicht bestritten und die Gesamtrevision des Urheberrechtsgesetzes sowie die Schaffung eines Topographiengesetzes begrüsst worden ist.
Zum Topographiengesetz wurden in der ersten Lesung seitens des Hohen Landtages keine inhaltlichen Bemerkungen vorgebracht, weshalb sich diese Stellungnahme auf die zum Urheberrecht vorgebrachten Fragen beschränkt. Mit den Artikelzahlen unter Punkt 3 sind dementsprechend jene des Urheberrechtsgesetzes gemeint.
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Bereits in der Eintretensdebatte, aber auch im Verlaufe der Beratung der einzelnen Artikel wurde im besonderen Masse die Frage nach der kollektiven Verwertung durch Verwertungsgesellschaften aufgeworfen. Die Regierung hatte hierzu eine Antwort im Hinblick auf die zweite und dritte Lesung in Aussicht gestellt. Auf dieses Anliegen wird nachstehend unter Punkt 2 eingegangen.
Schliesslich ergaben sich bei der Beratung der einzelnen Artikel Fragen, welche nachstehend unter Punkt 3 behandelt werden.