Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1999 / 47
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage/Anlass
2.Schwer­punkte der Vorlage
3.Erläu­te­rungen zu den Ein­zelnen Artikeln
4.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Abänderung des Heimatschriftengesetzes  (Einführung von Maschinenlesbaren Pässen)
 
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Die liechtensteinischen Reisepässe sollen maschinenlesbar gestaltet werden. Diese Modernisierung ist notwendig, da die heutigen Pässe nicht mehr dem europäischen Stand und den sicherheitstechnischen Ansprüchen entsprechen. Zudem verlangen die neuen amerikanischen Gesetze die Einführung von Ausreisekontrollen, welche nur mittels maschinenlesbaren Pässen effizient durchgeführt werden können. Für Länder, die über keine maschinenlesbaren Pässe verfügen, wird die Visumspflicht wieder eingeführt.
Von den Änderungen betroffen sind vor allem die Verfahrensvorschriften des Heimatschriftengesetzes und die Bestimmungen dieses Gesetzes zur Gültigkeitsdauer der Pässe. Weggefallen muss aus technischen Gründen die Möglichkeit der Verlängerung der Pässe. Statt der Kinderpässe, die ein anderes Format haben, werden neu Pässe gleichen Formats erstellt.
Es wurden weiters verschiedene Abläufe erleichtert, welche vor allem der Kundenfreundlichkeit dienen. So wird neu auch das Ausländer- und Passamt (APA) Personenbeschreibungen vornehmen können. Diese waren bisher den Gemeinden vorbehalten, was zu vermeidbaren Behördengängen für die Liechtensteiner und Liechtensteinerinnen führte. Das Heimatschriftengesetz wurde 1986 in Kraft gesetzt. Seitdem wurde nur eine Anpassung vorgenommen. Der Klarheit halber und aufgrund der gemachten Erfahrungen beim Passamt wurden einige Gesetzesstellen präzisiert.
Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium
Zuständige Amtsstellen
Ausländer- und Passamt
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Vaduz, 11. Mai 1999
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag an den Landtag betreffend die Abänderung des Heimatschriftengesetzes (Neugestaltung von maschinenlesbaren liechtensteinischen Reisepässen) zu unterbreiten.
1.Ausgangslage/Anlass
Die heute verwendeten liechtensteinischen Reisepässe wurden in Zusammenarbeit mit der österreichischen Staatsdruckerei 1985 eingeführt. Die Pässe verfügen über einige Sicherheitsmerkmale, entsprechen jedoch nicht mehr dem neuesten sicherheitstechnischen Stand. Zudem verlangen die neuen amerikanischen Gesetze die Einführung von "exit controls" (Ausreisekontrollen). Dies erfordert wegen der hohen Zahl von USA-Reisenden die Verwendung von maschinenlesbaren Pässen. Für Länder, welche nicht über maschinenlesbare Pässe verfügen, wird die Visumspflicht wieder eingeführt. Österreich führte die maschinenlesbaren Pässe 1996 ein, welche den EU-Vorgaben entsprechen und dabei einen der höchsten Sicherheitsstandards aufweisen. Die Schweizer Behörden hingegen beabsichtigen frühestens bis zum Jahre 2003 einen neuen maschinenlesbaren Pass herausgeben.
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Zu diesem Zweck wurde das Projekt "Neuer Schweizer Pass" initiiert, bei dem die Kantone schrittweise miteinbezogen werden. Auch die umliegenden Nachbarstaaten wie Italien, Frankreich, Deutschland führen maschinenlesbare Pässe ein, um ihren Verpflichtungen aus der Schengenmitgliedschaft nachzukommen. Damit soll den Aussengrenzen des Schengenraums eine effiziente Passkontrolle garantiert werden.
Aufgrund dieser Sachlage spricht sich die Regierung für die Schaffung eines neuen liechtensteinischen Passes aus, der den neusten Sicherheitsvorschriften entspricht, was die Abänderung des Heimatschriftengesetzes erforderlich macht. Aufgrund der bewährten Zusammenarbeit mit der österreichischen Staatsdruckerei und der Tatsache, dass sich der österreichische maschinenlesbare Pass international bewährt hat, soll der neue liechtensteinische Pass bei der österreichischen Staatsdruckerei in Auftrag gegeben werden.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1999 / 242
Landtagssitzungen
17. Juni 1999
Stichwörter
Hei­mat­schrif­ten­ge­setz, Abänderung
Rei­se­pässe, Maschi­nen­les­baren Pässe