Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1999 / 50
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass/Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkte der Richtlinie
4.Geplante Umsetzung
5.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
6.Finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag  der Regierung an den  Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 53/99  des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates  vom 19. Mai 1998  über die Wirksamkeit von Abrechnungen in  Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen)
2
Die vorgeschlagene Richtlinie setzt einen Rahmen fest, in welchem Zahlungssysteme funktionieren sollen. Als Zahlungssystem wird jede Vereinbarung zwischen zwei oder mehreren Unternehmen zur Ausführung von Zahlungsanweisungen verstanden.
Diese Richtlinie soll zur effizienten und kostengünstigen Abwicklung grenzüberschreitender Zahlungs- und Wertpapierliefer- und -abrechnungsvereinbarungen im EWR beitragen, was die Freiheit des Kapitalverkehrs im Binnenmarkt stärkt.
Eigentliches Ziel stellt aber die Verringerung des sogenannten Systemrisikos dar: Damit wird das Risiko bezeichnet, das sich daraus ergibt, dass die Insolvenz eines Teilnehmers eines Zahlungssystems und die daraus resultierende Unmöglichkeit seinen fälligen Verpflichtungen nachzukommen, zu Liquiditätsengpässen der anderen Teilnehmer an dem Zahlungssystem führen kann. Daraus kann sich ein "Domino-Effekt" in den Finanzmärkten ergeben.
Zuständige Ressorts
Ressort Justiz, Ressort Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Amt für Finanzdienstleistungen
3
Vaduz, 18. Mai 1999
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Damen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 53/99 vom 30. April 1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Am 30. April 1999 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 98/26/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Mai 1998 über die Wirksamkeit von Abrechnungen in Zahlungs- sowie Wertpapierliefer- und -abrechnungssystemen in das EWR-Abkommen zu übernehmen. Bis zum II. Dezember 1999 sind die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften in Kraft zu setzen, um den in der Richtlinie enthaltenen Bestimmungen nachzukommen.
Landtagssitzungen
17. Juni 1999
Stichwörter
EWR-Aus­schuss, Beschluss Nr. 53/99
Richt­linie 98/26/EG
Zah­lungs- sowie Wert­pa­pier­liefer- und -abrechnungssystemen