Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1999 / 7
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Anlass/Notwendigkeit
3.Schwer­punkt der Vorlage
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
5.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den  Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Zusammenlegung des Passamtes und der Fremdenpolizei und der Umbenennung zum Ausländer- und Passamt
 
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Das Passamt und die Fremdenpolizei sollen zu einem Amt zusammengeschlossen und umbenannt werden. Die neue Amtsbezeichnung soll "Ausländer- und Passamt" lauten. Mit dieser Massnahme wird zum einen der Tatsache Rechnung getragen, dass schon heute das Passamt und die Fremdenpolizei unter der Führung ein und derselben Person sind und dass zum zweiten dadurch schon bisher verschiedene Synergieeffekte bestanden haben. Nach der vor kurzem durchgeführten Reorganisation sind die Verknüpfungen zwischen diesen beiden an sich selbständigen Ämtern noch stärker geworden.
Mit den Namen Ausländer- und Passamt kann zum einen eine kurze aber klare Bezeichnung gefunden werden, die mit der Tätigkeit bzw. dem Tätigkeitsbereich des Amtes übereinstimmen. Zum zweiten kann der Begriff "Fremdenpolizei" vermieden werden, der im In- und Ausland immer wieder missverstanden wird.
Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium
Betroffene Amtsstellen
Passamt, Fremdenpolizei
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Vaduz, 4. Februar 1999
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend den Zusammenschluss des Passamtes und der Fremdenpolizei sowie die Umbenennung in das Ausländer- und Passamt an den Landtag zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Das Passamt und die Fremdenpolizei, welche von einem vom Amtsleiter geleitet werden, sind zwei separate Ämter. Dem Passamt sind zwei Schalterangestellte zugeordnet. Die Fremdenpolizei beschäftigt derzeit 11 Personen (810 %). Dem Passamt, der Fremdenpolizei und dem Flüchtlingsbereich ist je ein Bereichsleiter bzw. Bereichsleiterin vorgestellt. Dem Amtsleiter direkt unterstellt ist eine Sekretärin, welche allen Bereichsleitern zur Verfügung steht. Ebenfalls gehört der Flüchtlingsbereich zur Fremdenpolizei. Die Schalterangestellten erledigen am Schalter sowohl Passangelegenheiten als auch fremdenpolizeiliche Aufgaben (inkl. Aufgaben aus dem Flüchtlingsbereich). Die Stellvertretung der Schalterangestellten erfolgt durch Mitarbeiterinnen der Fremdenpolizei. Ebenfalls erfolgt die
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Sachbearbeitung des Flüchtlingsbereichs durch die Mitarbeiterinnen der Fremdenpolizei.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1999 / 088
Landtagssitzungen
11. März 1999
Stichwörter
Aus­länder- und Passamt
Pas­samt, Frem­den­po­lizei, Zusammenlegung