Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1999 / 76
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Ein­lei­tung
1.All­ge­meines
2.Zu den ein­zelnen Bes­tim­mungen des Heimatschriftengesetzes
Zu Art. 3 - Grund­lage für die Eintragungen
Zu Art. 19 - Gültigkeit
Zu Art. 23 - Ver­wei­ge­rung der Auss­tel­lung des Reisepasses
Zu Art. 38 - Aus­länder und Passamt
3.Antrag der Regierung
4.Regie­rungs­vor­lagen
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlage zur Abänderung des Heimatschriftengesetzes (Einführung von Maschinenlesbaren Pässen) aufgeworfenen Fragen
 
1
Vaduz, 24. August 1999
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Landtagsabgeordnete,
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Vorlage zur Abänderung des Heimatschriftengesetzes (Einführung von maschinenlesbaren Pässen) in der Landtagssitzung vom 16./17./18. Juni 1999 aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten:
1.Allgemeines
Anlässlich der ersten Lesung der Vorlage zur Abänderung des Heimatschriftengesetzes (Einführung von maschinenlesbaren Pässen) wurden von den Abgeordneten verschiedene Fragen zu einzelnen Gesetzesartikeln aufgeworfen. Die Regierung nimmt im zweiten Abschnitt des vorliegenden Berichtes Stellung und wird sich mit den verschiedenen Anregungen und Anträgen in Bezug auf die Abänderung von einzelnen Gesetzesbestimmungen befassen. Die von der Regierung aufgrund der ersten Lesung vorgenommenen Änderungen, welche in der Gesetzesvorlage mit Unterstreichungen markiert sind, werden kurz erläutert.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
1999 / 242
Landtagssitzungen
21. Oktober 1999
Stichwörter
Ein­füh­rung von Maschi­nen­les­baren Pässen
Hei­mat­schrif­ten­ge­setz, Abänderung