Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
1999 / 8
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1. Ausgangslage
2.Anlass/Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Schwer­punkte der Vorlage
4.Ver­nehm­las­sung
5.Erläu­te­rungen zu den Ein­zelnen Rechtsinstrumenten
6.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
7.Recht­liche, finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
8.Bedeu­tung der Neuen Lösungen für Liechtenstein
II.Antrag der Regierung
 
Bericht und Antrag der Regierung an den  Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Auflösung des Vertrags zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Besorgung der Post- und Fernmeldedienste im Fürstentum Liechtenstein durch die Schweizerischen Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe vom 9. Januar 1978  (Post- und Fernmeldevertrag) und die hierzu getroffenen neuen Lösungen
 
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In den Berichten und Anträgen zur Schaffung der verschiedenen gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Post und der Postorganisation, der Personenbeförderung und der Telekommunikation hatte die Regierung jeweils auf den Hintergrund für eine selbständige Lösung für Liechtenstein und auf die Notwendigkeit der Anpassung der bilateralen Rechtsgrundlagen im Verhältnis zwischen Liechtenstein und der Schweiz hingewiesen.
Verschiedene Entwicklungen in der Schweiz und in Europa brachten es mit sich, dass auch Liechtenstein eine neue Politik im Bereich der Post und der Telekommunikation definieren musste. Diese Entwicklung und die damit im Bereich der Telekommunikation eingeleitete bzw. vollzogene generelle Liberalisierung sowie die im Bereich der Postdienste erfolgende Privatisierung bringen es mit sich, dass der Postvertrag aufgelöst werden muss. Im gegenseitigen Einvernehmen soll die Auflösung des Postvertrags auf den 1. April 1999 rechtswirksam werden. Nach intensiven bilateralen Abklärungen, Gesprächen und Verhandlungen, bei welchen Liechtenstein immer auf die volle und freundnachbarliche Unterstützung des Vertragspartners zählen konnte, wurden auch im völkerrechtlichen Bereich neue Lösungen vereinbart werden. Es handelt sich im Einzelnen um die folgenden Rechtsinstrumente, die Gegenstand des Berichts und Antrags sind:
Notenaustausch für die Beendigung des Post- und Fernmeldevertrages;
Notenaustausch über die Anwendung von Werbe- und Sponsoringregelungen im Bereich Radio/Fernsehen;
Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und dem Schweizerischen Bundesrat über die Zusammenarbeit in regulatorischen Fragen des Fernmeldebereiches, einschliesslich der fünf Protokolle;
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Vereinbarung zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und der Schweizerischen Post vom 11. Dezember 1998 betreffend die befristete Besorgung der Post- und Personenbeförderungsdienste im Fürstentum Liechtenstein;
Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über den grenzüberschreitenden Personenverkehr auf der Strasse.
Der Notenaustausch über die Anwendung von Werbe- und Sponsoringregelungen im Bereich Radio/Fernsehen und das Abkommen zwischen dem Schweizerischen Bundesrat und der Regierung des Fürstentums Liechtenstein über den grenzüberschreitenden Personenverkehr auf der Strasse bedürfen der Zustimmung des Landtags.
Im gegenseitigen Einvernehmen soll die Auflösung des Postvertrags auf den 31. März 1999 erfolgen.
Zuständige Ressorts
Ressorts Äusseres, Finanzen, Verkehr und Präsidium
Zuständige Amter
Amt für Auswärtige Angelegenheiten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der zuständigen Ressorts, Stabsstelle EWR, Rechtsdienst der Regierung
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Vaduz, 4. Februar 1999
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident,
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Auflösung des Vertrags zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft über die Besorgung der Post-und Fernmeldedienste im Fürstentum Liechtenstein durch die Schweizerischen Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe vom 9. Januar 1978 (Post- und Fernmeldevertrag) und die hierzu getroffenen neuen Lösungen zu unterbreiten.
1. Ausgangslage
Der Post- und Fernmeldevertrag (nachstehend Postvertrag genannt) wurde am 9. Januar 1978 abgeschlossen und ist am 1. Januar 1979 in Kraft getreten (LGBl. 1978 Nr. 37). Ebenfalls am 1. Januar 1979 ist die Ausführungsvereinbarung vom 19. Oktober 1978 zwischen der Regierung des Fürstentums Liechtenstein und den Schweizerischen Post-, Telefon- und Telegrafenbetrieben über die Besorgung der Post- und Fernmeldedienste im Fürstentum Liechtenstein durch die Schweizerischen Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe in Kraft getreten (LGBl. 1978 Nr. 38 sowie anschliessende Änderungen bzw. Aufhebungen gemäss LGBl. 1991 Nr. 38 und 1992 Nr. 55).
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Im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Beitritts Liechtensteins zum Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) wurde im Rahmen der bilateralen Lösungsplattform die Vereinbarung vom 2. November 1994 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft zum Vertrag vom 9. Januar 1978 über die Besorgung der Post- und Fernmeldedienste im Fürstentum Liechtenstein durch die Schweizerischen Post-, Telefon- und Telegrafenbetriebe abgeschlossen, welche am l..Mai 1995, gleichzeitig mit dem Beitritt Liechtensteins zum EWR, in Kraft getreten ist (LGBl. 1995 Nr. 82).
In den Berichten und Anträgen zur Schaffung der verschiedenen gesetzlichen Grundlagen im Bereich der Post und der Postorganisation1 , der Personenbeförderung2 und der Telekommunikation3 war jeweils auf den Hintergrund für eine selbständige Lösung für Liechtenstein und auf die Notwendigkeit der Anpassung der bilateralen Rechtsgrundlagen im Verhältnis zwischen Liechtenstein und der Schweiz hingewiesen worden. Die diesbezüglichen Ausführungen werden, soweit notwendig, in einer Zusammenfassung bei den jeweiligen Erläuterungen unter Kapitel 5 dargestellt, um den Gesamtzusammenhang noch einmal in Erinnerung zu rufen.



 
1Bericht und Antrag Nr. 77/1998 und Stellungnahme der Regierung Nr. 126/1998
 
2Bericht und Antrag Nr. 76/1998 und Stellungnahme der Regierung Nr. 127/1998.
 
3Bericht und Antrag Nr. 46/1996, Nr. 74/1997, Nr. 46/1998; Stellungnahme der Regierung Nr. 76/1996, Nr. 92/1998.
 
LR-Systematik
0..7
0..78
0..78.3
0..7
0..78
0..78.3
0..7
0..78
0..78.4
0..7
0..78
0..78.4
0..7
0..78
0..78.3
LGBl-Nummern
1999 / 102
1999 / 101
1999 / 065
1999 / 064
1999 / 063
Landtagssitzungen
11. März 1999
Stichwörter
Post- und Fern­mel­de­dienste, Ver­trags­auf­lö­sung mit der Eidgenossenschaft
Post- und Fernmeldevertrag
Post, Post­or­ga­ni­sa­tion, Per­so­nen­be­för­de­rung, Telekommunikation
Telefon-,Post-, Telegrafenbetriebe