Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung des Gesetzes über das Liechtensteinische Landesspital aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 21. September 1999
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung des Gesetzes über das Liechtensteinische Landesspital (Nr. 46/1999) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 16./17./18. Juni 1999 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Schaffung eines Gesetzes über das Liechtensteinische Landesspital in erster Lesung beraten (siehe den Bericht und Antrag der Regierung vom 4. Mai 1999, Nr. 46/1999).
Bei dieser ersten Lesung sind in der Eintretensdebatte sowie zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage verschiedene Fragen aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im folgenden beantwortet.
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Beantwortung der Fragen