Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 95/1999 des gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 98/78/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über die zusätzliche Beaufsichtigung der einer Versicherungsgruppe angehörenden Versicherungsunternehmen)
2
Durch die Richtlinie 98/78/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über die zusätzliche Beaufsichtigung der einer Versicherungsgruppe angehörenden Versicherungsunternehmen sollen aufsichtsbehördliche Instrumentarien für eine bessere Beurteilung der Eigenmittelausstattung eines Versicherungsunternehmens, das Teil einer Versicherungsgruppe ist, geschaffen werden. Rechnung getragen wird durch diese Richtlinie dem Umstand, dass die meisten Versicherungsunternehmen in eine Konzernstruktur eingebettet sind.
Zuständiges Ressort
Wirtschaft
Betroffene Amtsstelle
Amt für Volkswirtschaft
3
Vaduz, 21. September 1999
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 95/1999 vom 16. Juli 1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten.
Am 16. Juli 1999 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 98/78/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 27. Oktober 1998 über die zusätzliche Beaufsichtigung der einer Versicherungsgruppe angehörenden Versicherungsunternehmen in das EWR-Abkommen zu übernehmen.
Die erforderlichen Rechts- und Verwaltungsvorschriften, um dieser Richtlinie nachzukommen, sind bis zum 5. Juni 2000 zu erlassen. Die Richtlinie ist erstmals auf das Geschäftsjahr beginnend mit dem 1. Jänner 2001 anwendbar.