Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2000 / 101
Zurück Druckansicht Dokument als PDF Navigation anzeigen
Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Schwer­punkte der Vereinbarung
3.Erläu­te­rungen der wich­tigsten Bes­tim­mungen der Vereinbarung
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
5.Finan­zi­elle und Per­so­nelle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag  der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Vereinbarung über die gemeinsame Beobachtung der Luftqualität der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrohden, Glarus, St. Gallen, Thurgau, Zürich und des Fürstentums Liechtenstein
 
2
Die Vereinbarung über die gemeinsame Beobachtung der Luftqualität der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, St. Gallen, Thurgau, Zürich und des Fürstentums Liechtenstein bezweckt die gemeinsame Überwachung und Beurteilung der Luftqualität sowie die Information der Öffentlichkeit durch die Vertragsparteien. Dadurch soll eine Effizienzsteigerung bei der Erfüllung des Überwachungs- und Informationsauftrages nach dem Luftreinhaltegesetz erreicht werden. Zugleich sollen die Synergiepotenziale bei lufthygienischen Immissionsmessungen und -modellierungen, der Qualitätssicherung, der Datenarchivierung und -verarbeitung sowie der entsprechenden Umweltberichterstattung ausgeschöpft werden.
Zur Zweckerfüllung der Vereinbarung wird ein Basismessnetz zur Überwachung der Luftqualität betrieben. Betrieb und Unterhalt erfolgen durch zwei Servicezentren. Der Datenunterhalt und die -auswertung erfolgen durch eine Datenzentrale.
Durch die Vereinbarung wird das Kosten-Nutzen-Verhältnis unter besonderer Beachtung der Wirkungsorientierung und einer angemessenen technischen Qualität optimiert. Die für Immissionsmessungen anfallenden Vollkosten, inklusive Berücksichtigung der Neuaufgabe bezüglich der Überwachung der Feinstaubkonzentrationen, können durch die gemeinsame Beobachtung der Luftqualität gegenüber heute reduziert werden. Gleichzeitig ergeben sich Mehrleistungen (Berichterstattung, Internet-Auftritt, zusätzliche Projekte etc.), welche sich ansonsten nur mit zusätzlichen Mitteln realisieren lassen.
Die Vereinbarung regelt die Organisation und die Finanzierung der gemeinsamen Luftüberwachung.
3
Zuständiges Ressort
Ressort Umwelt
Betroffene Amtsstellen
Amt für Umweltschutz
4
Vaduz, 3. Oktober 2000
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Vereinbarung über die gemeinsame Beobachtung der Luftqualität der Kantone Appenzell Ausserrhoden, Appenzell Innerrhoden, Glarus, St. Gallen, Thurgau, Zürich und des Fürstentums Liechtenstein zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Das Amt für Umweltschutz ist aufgrund von Art. 26 und 28 des Luftreinhaltegesetzes vom 20. November 1985, LGBl. 1986 Nr. 3 (LRG) verpflichtet die Luftqualität zu messen und zu beurteilen. Die Beurteilung der ermittelten Immissionen erfolgt auf der Grundlage der Immissionsgrenzwerte. Bis zum jetzigen Zeitpunkt wird die Luftqualität in Liechtenstein an 3 Messstandorten gemessen. Zusätzlich dazu werden an 11 Standorten mit einfachen Passivsammlern die Konzentration von NO2 gemessen.
Im Jahre 1997 wurde auf der Ebene der Amtsleiter der Ostschweizer Umweltschutzämter und des Fürstentums Liechtenstein angeregt, dass die Messungen der Luftqualität koordiniert oder zusammen durchgeführt werden sollten. Die Amts-
5
leiter beschlossen am 7. Mai 1998, ein Projekt zur Zusammenarbeit in die Wege zu leiten (Immissions-Messkonzept-Ostschweiz: IMKOS).
Zuerst in einer Grobplanung, dann in einer sehr aufwendigen Detailanalyse wurde untersucht, was in den beteiligten Kantonen inklusive Liechtenstein in der Vergangenheit bei der Messung der Luftqualität für Kosten angefallen sind und wie diese unter Wahrnehmung der neuen Aufgaben in der Luftüberwachung (Überwachung der Feinstaubkonzentration) aussehen. Es wurde dabei von einer Vollkostenrechnung ausgegangen, die Berechnung der Sachmittel erfolgte mit der Annuitätenmethodik. Desgleichen wurden die Kosten bei einem gemeinsamen Vollzug durch IMKOS ermittelt. Insgesamt führt IMKOS bei diesen Berechnungsmethoden zu Kostenreduktionen von 30% bei gegenüber heute erheblichen Mehrleistungen (Berichterstattung, Internet-Auftritt, zusätzliche Projekte, Freistellen Personal für neue Aufgaben).
Die Detailplanung für dieses Projekt wurde Ende 1999 abgeschlossen und den zuständigen Direktionsvorstehern und der BPUK-Ostschweiz (Bau-, Planungs- und Umweltdirektorenkonferenz) vorgelegt. Alle Kantone (ZH, SH, TG, SG, AR, AI, GR und GL) haben daraufhin ihr prinzipielles Einverständnis für eine Zusammenarbeit gegeben. Die Kantone Schaffhausen und Graubünden wollten aber vorderhand noch nicht in allen Projektebenen (Messungen, Datenzentrale, Qualitätskontrolle, Bericht, Projekte) mitarbeiten. Graubünden hat neben dem Ostschweizer Projektgebiet (Rheintal bis Reichenau) noch ein grosses zusätzliches Gebiet zu überwachen und dafür ein separates Messsystem zu unterhalten. Schaffhausen möchte seine bisherige Messstation noch einige Zeit selber betreiben.
Mit RA 99/630 vom 11. Januar 2000 beschloss die Regierung die Teilnahme Liechtensteins am Projekt "Immissions-Messkonzept Ostschweiz (IMKOS)". Zudem wurde die Absicht festgehalten, über die Mitarbeit in der Detailplanung hin-
6
aus an der Implementierung von IMKOS teilzunehmen. Die Kosten für das Jahr 20001 sind im Budgetentwurf 2001 vorgesehen.
Die Detailplanung wurde von der Projektgruppe mit Bericht vom 30. Juni 2000 abgeschlossen. Die Details zum Projekt können dem beiliegenden Bericht entnommen werden. Seit Abschluss der Detailplanung bereitet die Projektgruppe die Feinplanung für die operative Umsetzung von IMKOS ab 1. Januar 2001 vor. Grundlage für die operative Umsetzung bildet die beiliegende Vereinbarung, welche zwischen den beteiligten Partnern abzuschliessen ist.
LR-Systematik
0..8
0..81
0..81.4
LGBl-Nummern
2001 / 033
Landtagssitzungen
23. November 2000
Stichwörter
Luft­qua­lität, Beo­b­ach­tung, Vereinbarung