Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2000 / 103
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Ein­lei­tung
1.All­ge­meines
2.Stel­lung­nahme zu grund­sätz­li­chen Fragen
2.1Ermitt­lungen in Wirtschaftsdelikten
2.2Orga­ni­sa­to­ri­sche Zuord­nung der Ewok
2.3Über­hang
3.Stel­lung­nahme zu ein­zelnen Gesetzesartikeln
Art. 11 Abs. 2 Bst. c und d
III. Übergangsbestimmung
4.Antrag der Regierung
5.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei aufgeworfenen Fragen
 
2
Vaduz, 3. Oktober 2000
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme der Regierung zu den in der ersten Lesung des Gesetzes betreffend die Abänderung des Gesetzes über die Landespolizei aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
1.Allgemeines
Von verschiedenen Abgeordneten sind anlässlich der ersten Lesung der Teilrevision des Polizeigesetzes diverse Fragen aufgeworfen worden, zu welchen die Regierung eine ausführliche Stellungnahme in Aussicht gestellt hat. So wurden insbesondere Fragen zur organisatorischen Zuordnung der zu schaffenden Spezialeinheit EWOK und zu dem im Bericht aufgezeigten Überhang aufgeworfen. Im zweiten Abschnitt dieser Stellungnahme wird auf die einzelnen Vorschläge und Fragen der Eintretensdebatte eingegangen.
Im dritten Abschnitt des Berichtes befasst sich die Regierung mit Fragen von Abgeordneten zu einzelnen Gesetzesbestimmungen sowie mit Vorschlägen zu deren Abänderung.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2000 / 255
Stichwörter
Lan­des­po­lizei, Polizeigesetz
PolG
Poli­zei­ge­setz, Abänderung