Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zum Landesvoranschlag und zum Finanzgesetz für das Jahr 2001
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Die Regierung unterbreitet dem Landtag einen Voranschlag 2001, der in der Laufenden Rechnung einen Überschuss von CHF 28.1 Mio. vorsieht. Die Nettoinvestitionen erreichen die 100-Mio.-Grenze. Mit einem Cash-Flow von CHF 95.8 Mio. können diese zu 96 % durch selbst erarbeitete Mittel finanziert werden. Die Gesamtrechnung weist demzufolge einen kleinen Fehlbetrag in Höhe von CHF 4.2 Mio. aus. Die fünf Eckwerte des Finanzleitbilds sind ausnahmslos eingehalten.
In diesen Angaben nicht enthalten sind die finanziellen Auswirkungen des für das kommende Jahr geplanten Verkaufs der LTN Liechtenstein TeleNet AG, aus welchem Sonderabschreibungen von CHF 25 Mio. sowie Netto-Erträge in der Investitionsrechnung von CHF 15 Mio. entstehen. Diese Zahl ist eine pro-memoria-Zahl, da heute nicht gesagt werden kann, welche Erlöse erzielt werden können. Der Ertragsüberschuss der Laufenden Rechnung reduziert sich dadurch auf CHF 3.1 Mio., aber die Gesamtrechnung verzeichnet einen Überschuss von CHF 10.8 Mio.
Sämtliche Aufwandkategorien der Laufenden Rechnung verzeichnen im kommenden Jahr einen starken Anstieg, sodass sich der Aufwand (ohne Abschreibungen) im Vergleich zum Voranschlag 2000 insgesamt um CHF 59.8 Mio. oder 10.7 % erhöht. Demgegenüber erhöhen sich die laufenden Erträge um CHF 10.1 % oder 65.8 Mio. Die Nettoinvestitionen liegen - v.a. bedingt durch ein starkes Engagement im Hochbaubereich - gar 21.4 % über dem Vorjahr.
Die grösste Unsicherheit im Voranschlag 2001 liegt in der Einschätzung der finanziellen Auswirkungen der Entwicklung der Steuerseite. Die Regierung ist davon überzeugt, dass Lösungen gefunden werden können, welche die guten
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Rahmenbedingungen des Landes sichern und weiter entwickeln. Deshalb geht sie auch im kommenden Jahr von einem gesunden Einnahmen-Wachstum aus, wenn dieses auch nicht gleich stark angenommen wird, wie es in den vergangenen Jahren der Fall war.
Des Weiteren stellt die Regierung dem Landtag Antrag auf einen Teuerungsausgleich auf die Besoldung des Staatspersonals in Höhe von 2.2 %. In diesem Ausmass ist die Teuerung seit dem letzten Ausgleich bis August 2000 angestiegen. Gemäss Besoldungsgesetz stellt die Regierung Antrag auf Ausgleich, sobald sich die Teuerung seit dem letzten Ausgleich um mindestens 1 % erhöht.
Zuständiges Ressort
Finanzen
Betroffene Amtsstellen
Sämtliche Stellen bei der Erarbeitung, die Stabsstelle Finanzen bei der Koordination des Budgets
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Vaduz, 18. Oktober 2000
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Landesvoranschlag und zum Finanzgesetz für das Jahr 2001 zu unterbreiten.
Die Sondererträge aus dem Verkauf von LLB-Aktien sowie aus dem geplanten Verkauf der LTN Liechtenstein TeleNet AG sind dort, wo sie einen Einfluss auf die dargestellten Zahlen haben, separat ausgewiesen oder nicht enthalten. Die in den Tabellen dargestellten Zahlen sind in Einheiten zu Tsd. CHF aufgeführt. Auf Wunsch der Finanzkommission sind im Folgenden auch die Abweichungen zwischen dem Budget des kommenden und der Mutmasslichen Rechnung des laufenden Jahres aufgezeigt. Wo nichts anderes vermerkt ist, beziehen sich Kommentare jeweils auf den Vergleich Budget zu Budget.