Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der Revision des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge, des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal und des Ehegesetzes
(Aufteilung von Anwartschaften aus der beruflichen Vorsorge im Scheidungsfall) aufgeworfenen Fragen
1
Vaduz, 31. Oktober 2000
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Revision des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge, des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal und des Ehegesetzes (Aufteilung von Anwartschaften aus der beruflichen Vorsorge im Scheidungsfall) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 15. September 2000 hat der Landtag die Regierungsvorlage zur Revision des Gesetzes über die betriebliche Personalvorsorge, des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal und des Ehegesetzes betreffend die Aufteilung von Anwartschaften aus der beruflichen Vorsorge im Scheidungsfall in erster Lesung beraten (siehe den Bericht und Antrag der Regierung vom 16. August 2000, Nr. 81/2000). Die Vorlage wurde einhellig begrüsst, Eintreten war unbestritten.
2
Bei dieser 1. Lesung sind einige wenige Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlagen aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der 1. Lesung geschehen ist, im Folgenden beantwortet.