Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2000 / 134
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Ein­lei­tung
I.All­ge­meines
1.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Gesetzesbestimmungen
2.Kosten
II.Antrag
III.Regie­rungs­vor­lagen
Kein Titel
Kein Titel
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen betreffend die Abänderung des Besoldungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal (Verbesserung der Frühpensionierungsmöglichkeiten)
 
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Mit Bericht und Antrag Nr. 80/2000 hat die Regierung dem Hohen Landtag eine Gesetzesvorlage unterbreitet, mit der der vorgezogene Altersrücktritt auch in der Verwaltung ermöglicht werden sollte. Die Vorlage wurde freundlich aufgenommen, sie wurde aber als zu grosszügig angesehen.
Die neue Vorlage beinhaltet aufgrund der Debatte des Landtages zwei Kernaspekte: Zum ersten soll die Regierung als Führungsinstrument die Möglichkeit erhalten, unter bestimmten Umständen einen entsprechend finanzierten Altersrücktritt ab dem 58. Lebensjahr zu ermöglichen. Damit soll auf spezielle Umstände wie Krankheit, grosse Umstrukturierungen und Auflösungen von Stellen reagiert werden können. Zum zweiten wird in Abhängigkeit des Dienstalters ein erleichterter, vorzeitiger Altersrücktritt ab dem 60. Altersjahr ermöglicht. Je nach Dienstalter werden diese vorgezogenen Jahre vom Land finanziert.
Betroffene Amtsstellen
Amt für Personal und Organisation, Stiftung Pensionsversicherung für das Staatspersonal
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Vaduz, 14. November 2000
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Abänderung des Besoldungsgesetzes sowie des Gesetzes über die Pensionsversicherung für das Staatspersonal (Verbesserung der Frühpensionierungsmöglichkeiten) in der Landtagssitzung vom 15. September 2000 aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
I.Allgemeines
Bei der ersten Lesung der Regierungsvorlage wurden von den Abgeordneten verschiedene Fragen allgemeiner Natur und spezifisch zu den einzelnen Gesetzesartikeln gestellt. Die Regierung nimmt im Rahmen dieses Berichts Stellung zu den bei der ersten Lesung aufgeworfenen Fragen und beschränkt sich dabei auf jene Fragen, welche anlässlich der Debatte nicht direkt und abschliessend vom zuständigen Ressortinhaber beantwortet wurden.
In der Debatte kam deutlich zum Ausdruck, dass die eingeschlagene Richtung der Regierung an und für sich als richtig angesehen wird. Unterschiedliche Meinungen gab es über den Umfang der dargestellten Lösung. Es war aber zu erkennen, dass die Vorlage der Regierung als zu weitreichend und grosszügig angesehen
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wurde. Ausserdem fehlte den Abgeordneten ein explizit im Gesetz formulierter und erkennbarer Grundsatz, der dem Konzept zugrunde liegt.
Aus den verschiedenen Voten der Abgeordneten zeichnete sich ab, dass vor allem die spezifische Lösung für das Kader auf Ablehnung stiess. Ein Frühpensionierungskonzept sollte Gültigkeit für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie für die Lehrerinnen und Lehrer haben und nicht spezielle Gruppen bevorzugen. Die vorgeschlagene Lösung wurde - wie sie formuliert war - als Quasi-Automatismus für Kaderleute verstanden. Es kam aber auch deutlich zum Ausdruck, dass damit nicht eine generelle Ablehnung für Lösungen vor dem 60. Altersjahr verbunden war. Es sollen auch vor dem 60. Altersjahr Möglichkeiten geschaffen werden, aber nur in einem sehr beschränkten Umfang und wenn sie im Interesse des Arbeitgebers sind.
Einige Voten bezogen sich auf die Lehrerschaft. Nachdem in der jetzigen Vorlage keine Unterscheidung mehr gemacht wird zwischen Führungskräften und anderen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern ergibt sich für die Lehrerschaft eine andere Ausgangslage. Die Regierung geht deshalb im Rahmen dieser Stellungnahme nicht mehr speziell auf die Lehrerschaft ein, weil sie im Rahmen der überarbeiteten Vorlage gleichgestellt ist.
Auch wenn nun alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie die Lehrerinnen und Lehrer gleich behandelt werden, ist es nicht das Ziel der Regierung, mit dieser Vorlage eine generelle Senkung des Frühpensionierungsalters auf 58 Jahre zu erreichen. Es geht vielmehr darum, der Regierung ähnlich wie der Privatwirtschaft ein Instrumentarium zu geben, damit in Zukunft flexibler reagiert werden kann und in definierten Fällen Lösungen gefunden werden können.
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Aufgrund der Voten der einzelnen Abgeordneten wurde aber auch ersichtlich, dass es über die Ausgestaltung und Möglichkeiten von Frühpensionierungslösungen sehr kontroverse Meinungen gibt. Die Regierung hat die Vorlage im Sinne der Diskussion überarbeitet. Sie muss aber feststellen, dass die jetzt vorgestellte Lösung nicht allen Forderungen gerecht werden kann. Die überarbeitete Vorlage stellt einen Kompromiss dar zwischen der ursprünglichen Vorlage der Regierung und der Quintessenz der Landtagsdebatte.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2001 / 024
2001 / 023
Landtagssitzungen
14. Dezember 2000
Stichwörter
BesG, Frühpension
Besol­dungs­ge­setz, Abän­de­rung (Frühpension)
Früh­pen­sion
Pen­sion, Frühpension
Pen­si­ons­ver­si­che­rung Staats­per­sonal (Frühpension)
Staats­per­sonal, Frühpension