Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2000 / 135
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Erläu­te­rungen zu den Abkommensänderungen
3.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
4.Recht­liche, finan­zi­elle und per­so­nelle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
Grüner Teil
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend Änderungen zu verschiedenen Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Drittstaaten
 
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Die EFTA-Staaten haben im Verlauf der letzten Jahre mit 14 Staaten in Mittel- und Osteuropa und im Mittelmeerraum, nämlich mit Bulgarien, Estland, Israel, Lettland, Litauen, Marokko, Mazedonien, Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik, der Türkei und Ungarn, sowie mit der PLO Freihandelsabkommen abgeschlossen. Einzelne der älteren Abkommen bedurften der Überarbeitung, um sie an die neuen Regeln der Welthandelsorganisation (WTO), an die Entwicklungen in den Aussenbeziehungen der Europäischen Union (EU) sowie an Veränderungen innerhalb der Europäischen Freihandelsassoziation (EFTA) anzupassen.
Abkommensänderungen unterliegen den in den Freihandelsabkommen enthaltenen Verfahrensbestimmungen. Änderungen, welche den Vertragsstaaten zur Annahme unterbreitet werden müssen, treten in Kraft, sobald sie von allen Vertragsparteien gemäss den jeweiligen internen Verfahren genehmigt worden sind.
Mit dem vorliegenden Bericht und Antrag werden dem Landtag die genehmigungsbedürftigen Abkommensänderungen der letzten Jahre unterbreitet. Diese Abkommensänderungen betreffen Bestimmungen über das geistige Eigentum, technische Handelshemmnisse, die Einführung von Schiedsverfahren und den Wechsel des Depositarstaats.
Zuständiges Ressort
Ressort Äusseres
Betroffene Amtsstelle
Amt für Auswärtige Angelegenheiten
3
Vaduz, 14. November 2000
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehend den Bericht und Antrag betreffend Änderungen zu verschiedenen Freihandelsabkommen der EFTA-Staaten mit Drittstaaten zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die EFTA-Staaten haben im Verlauf der letzten Jahre mit 14 Staaten in Mittel- und Osteuropa und im Mittelmeerraum, nämlich mit Bulgarien, Estland, Israel, Lettland, Litauen, Marokko, Mazedonien, Polen, Rumänien, der Slowakischen Republik, Slowenien, der Tschechischen Republik, der Türkei und Ungarn, sowie mit der PLO Freihandelsabkommen abgeschlossen. Einzelne dieser Abkommen bedurften der Überarbeitung, um sie an die neuen Regeln der WTO, an die Entwicklungen in den Aussenbeziehungen der EU sowie an Veränderungen innerhalb der EFTA anzupassen. Die vorliegenden Änderungen betreffen die Abkommen mit Bulgarien (LGBl. 1996 Nr. 161), Israel (LGBl. 1996 Nr. 162), Polen (LGBl. 1996 Nr. 158), Rumänien (LGBl. 1996 Nr. 159), der Türkei (LGBl. 1992 Nr. 87) und mit Ungarn (LGBl. 1996 Nr. 160).
LR-Systematik
0..6
0..63
0..63.2
Landtagssitzungen
14. Dezember 2000
Stichwörter
EFTA-Staaten, Freihandelsabkommen
Frei­han­dels­ab­kommen mit EFTA-Staaten, Änderungen