Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend den Beschluss Nr. 168/1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses
(Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 1996 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt)
2
Am 26. November 1999 ist der Beschluss des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zur Übernahme der Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 1996 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt gefasst worden.
Mit dieser Richtlinie werden Vorschriften für die Elektrizitätserzeugung, -übertragung und -verteilung erlassen. Die Richtlinie soll für eine geordnete Liberalisierung des Elektrizitätsmarktes sorgen. Sie regelt ferner die Organisation und Funktionsweise des Elektrizitätssektors, den Marktzugang, die Kriterien und Verfahren für die Ausschreibungen und die Vergabe von Genehmigungen sowie den Betrieb der Netze.
Zur Umsetzung der Richtlinie wird dem Landtag eine Gesetzesvorlage unterbreitet werden.
Zuständiges Ressort
Wirtschaft
Betroffene Amtsstelle
Amt für Volkswirtschaft
3
Vaduz, 14. März 2000
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag zum Beschluss Nr. 168/1999 vom 26. November 1999 des Gemeinsamen EWR-Ausschusses zu unterbreiten.
Die Elektrizitätswirtschaft war in der Vergangenheit geprägt von staatlichen Monopolen und einer monopolistischen Gebietsversorgung. Der europäische Binnenmarkt soll nun auch in diesem Bereich verwirklicht werden.
Am 26. November 1999 hat der Gemeinsame EWR-Ausschuss beschlossen, die Richtlinie 96/92/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 1996 betreffend gemeinsame Vorschriften für den Elektrizitätsbinnenmarkt ins EWR-Abkommen aufzunehmen.