Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2000 / 21
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Ein­lei­tung
1.All­ge­meines
2.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Gesetzesbestimmungen
Zu § 5a Abs. 1 Bst. a - Wohnsitzfrist
Zu § 5a Abs. 1 Bst. b - Wohn­sitz­frist vor der Antragstellung
Zu § 5a Abs. 1 Bst. c - Ver­zicht auf die bis­he­rige Staatsbürgerschaft
Zu § 5a Abs. 2 - Wahl­mög­lich­keit in bezug auf das Gemeindebürgerrecht
Zu § 5a Abs. 7 - Rechtsmittelinstanz
3.Antrag
4.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung  der Gesetzesvorlage zur Abänderung des  Gesetzes über den Erwerb und Verlust des  Landesbürgerrechtes (erleichterte  Einbürgerung alteingesessener Ausländer)  aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, 14. März 2000
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Abänderung des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (erleichterte Einbürgerung alteingesessener Ausländer) in der Landtagssitzung vom 16. Dezember 1999 aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten:
1.Allgemeines
Anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Abänderung des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes in bezug auf die erleichterte Einbürgerung alteingesessener Ausländer (Nr. 97/1999) wurden von den Abgeordneten verschiedene Fragen zu den einzelnen Gesetzesbestimmungen aufgeworfen. Die Regierung nimmt im Rahmen des vorliegenden Berichtes Stellung zu jenen Fragen, welche einerseits grundsätzlicher Natur sind und andererseits vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der Lesung vom 16. Dezember 1999 noch nicht beantwortet worden sind.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2000 / 141
2000 / 044
Landtagssitzungen
13. April 2000
Stichwörter
Aus­länder, erleich­terte Einbürgerung
BüG, Abänderung
Bür­ger­rechts­ge­setz, Abänderung
Ein­bür­ge­rung, Aus­länder, alteingesessene
Ein­bür­ge­rung, erleichterte
Lan­des­bür­ger­recht