Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Abänderung des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (erleichterte Einbürgerung alteingesessener Ausländer) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 14. März 2000
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Abänderung des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes (erleichterte Einbürgerung alteingesessener Ausländer) in der Landtagssitzung vom 16. Dezember 1999 aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten:
Anlässlich der ersten Lesung der Gesetzesvorlage zur Abänderung des Gesetzes über den Erwerb und Verlust des Landesbürgerrechtes in bezug auf die erleichterte Einbürgerung alteingesessener Ausländer (Nr. 97/1999) wurden von den Abgeordneten verschiedene Fragen zu den einzelnen Gesetzesbestimmungen aufgeworfen. Die Regierung nimmt im Rahmen des vorliegenden Berichtes Stellung zu jenen Fragen, welche einerseits grundsätzlicher Natur sind und andererseits vom zuständigen Regierungsmitglied anlässlich der Lesung vom 16. Dezember 1999 noch nicht beantwortet worden sind.