Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den in der ersten Lesung des Gesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG) aufgeworfenen Fragen
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Vaduz, 28. März 2000
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den in der ersten Lesung des Gesetzes über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG) aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten.
In seiner Sitzung vom 20./21./22. Oktober 1999 hat der Landtag die Regierungsvorlage zu einem Gesetz über die Arbeitsvermittlung und den Personalverleih (Arbeitsvermittlungsgesetz, AVG) in erster Lesung beraten (siehe den Bericht und Antrag der Regierung vom 21. September 1999, Nr. 96/1999). Bei dieser ersten Lesung sind verschiedene Fragen zu einzelnen Artikeln der Gesetzesvorlage aufgeworfen worden. Diese Fragen werden, sofern dies nicht schon anlässlich der ersten Lesung geschehen ist, im folgenden beantwortet.