Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2000 / 31
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Not­wen­dig­keit der Vorlage
3.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Bestimmungen
4.Ver­fas­sungs­mäs­sig­keit
5.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lagen
1.Regie­rungs­vor­lage
2.Regie­rungs­vor­lage
3.Regie­rungs­vor­lage
4.Regie­rungs­vor­lage
5.Regie­rungs­vor­lage
6.Regie­rungs­vor­lage
IV.Gel­tende Bestimmungen
1.Bau­ge­setz
2.Gesetz über die Lan­des­ver­mes­sung des Fürs­ten­tums Liechtenstein
3.Brand­schutz­ge­setz
4.Stras­sen­ver­kehrs­ge­setz
5.Tele­kom­mu­ni­ka­ti­ons­ge­setz
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zur Schaffung einer Beschwerdekommission  für Verwaltungsangelegenheiten
 
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Die Aufgaben der Regierung sind mannigfaltig. Die Regierung hat eine Führungsfunktion, indem sie neue Tendenzen frühzeitig erkennen und auf Entwicklungen reagieren muss. Des Weiteren besorgt die Regierung die gesamte Landesverwaltung, wobei sie durch die Amtsstellen unterstützt wird. Im Bereiche der Gesetzgebung bereitet sie zu Handen des Landtages die notwendigen Vorlagen vor. Daneben ist die Regierung aber auch in verschiedensten Belangen Rechtsmittelinstanz. Hierbei sollte sie sich aber auf diejenigen Belange konzentrieren können, bei denen ein erhebliches Ermessen noch vorgesehen ist oder wo politische Grundsatzentscheide miteinbezogen werden müssen.
Die Regierung schlägt im Hinblick auf die Erledigung von Beschwerden die Einrichtung einer Beschwerdekommission für Verwaltungsangelegenheiten vor. Dieser sollen in einem ersten Schritt Entscheidungskompetenzen über Beschwerden im Bereich des Bauwesens, Strassenverkehrs und der Telekommunikation, d.h. in sehr technisch und rechtlich sehr eingeengten Bereichen, übertragen werden. Die Beschwerdekommission würde im Sinne von Art. 78 Abs. 3 der Verfassung anstelle der Regierung als Beschwerdebehörde agieren. Diese Lösung wurde schon in anderen Belangen eingeführt, so z.B. bei der Landessteuerkommission oder der Landesgrundverkehrskommission.
Neben dem Erlass eines Beschwerdekommissionsgesetzes sind die entsprechenden spezialgesetzlichen Regelungen im Baugesetz, Gesetz über die Landesvermessung, Brandschutzgesetz, Strassenverkehrsgesetz und Telekommunikationsgesetz anzupassen.
Zuständiges Ressort
Ressort Präsidium
Betroffene Amtsstellen
Hochbauamt, Landespolizei, Motorfahrzeugkontrolle, Amt für Kommunikation
3
Vaduz, 11. April 2000
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden über das Beschwerdekommissionsgesetz zu unterbreiten.
1.Ausgangslage
Die Regierung nimmt gemäss Verfassung die gesamte Landesverwaltung mit Unterstützung der Amtsstellen wahr. Daneben ist die Regierung verantwortlich, die staatliche Zukunft zu gestalten, auf politische Entwicklungen zu reagieren oder diese womöglich schon vorauszusehen. Ein wichtiger Bereich der Tätigkeit der Regierung liegt auch in der Vorbereitung von verschiedenen Geschäften für den Landtag (Gesetzesvorlagen, Staatsverträge und weiteres mehr). Die Regierung fungiert darüber hinaus als Rechtsmittelinstanz. Gegen Entscheidungen der Gemeinden, der Amtsstellen und von verschiedenen Kommissionen steht der Rechtsmittelzug an die Regierung offen.
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Die verschiedenen Entscheidungen, welche an die Regierung gelangen, nehmen in der Traktandenliste der jeweiligen Regierungssitzung bis zu einem Drittel der Agenden der Regierung ein. Von der Seitenzahl her nehmen sie zum Teil mehr als die Hälfte ein. Für diese Vorlage sind dabei vor allem die Entscheidungen im Bereich des Bauwesens, des Strassenverkehrs und der Telekommunikation relevant. Auf ausländerrechtliche Entscheidungen oder Entscheidungen aus anderen Bereichen wie Bildung, Umwelt und Rechtshilfe ist hier nicht einzugehen.
1997 waren von der Regierung 69 Beschwerden im Bauwesen zu entscheiden, wovon 31 Beschwerden den Bereich Raum- und Zonenplanung betrafen. Im Jahre 1998 waren 52 Beschwerden zu erledigen, wovon 20 Beschwerden den Bereich Raum- und Zonenplanung betrafen. Im Jahre 1999 waren es 51, wovon 13 Beschwerden den Bereich Raum- und Zonenplanung betrafen.
Im Bereich Strassenverkehr wurden von der Regierung 1997 38, 1998 23 und 1999 29 Entscheidungen gefällt.
Im Bereich Telekommunikation liegen aufgrund der Einführung des liberalisierten Regimes und der Schaffung des Amtes für Kommunikation zu Beginn des Jahres 1999 noch keine statistisch aussagekräftigen Beschwerdezahlen vor. Es kann jedoch aufgrund des angestrebten Wachstums dieses Sektors in Zukunft von 5 Beschwerden jährlich ausgegangen werden. Aufgrund der sehr technischen Materie und der oftmals neuartigen und komplexen Fragestellungen bei Beschwerden im Telekommunikationsbereich ist mit einem im Vergleich zu Beschwerden in anderen Bereichen erhöhten Bearbeitungsaufwand zu rechnen.
LR-Systematik
2
21
214
7
70
705
7
74
741
7
78
784
8
84
1
17
172
7
70
701
LGBl-Nummern
2000 / 254
2000 / 253
2000 / 253
2000 / 252
2000 / 252
2000 / 251
2000 / 251
2000 / 250
2000 / 250
2000 / 249
2000 / 249
2000 / 248
Landtagssitzungen
25. Oktober 2000
19. Mai 2000
Stichwörter
Beschwer­de­kom­mis­sion für Verwaltungsangelegenheiten
Beschwer­de­kom­mis­si­ons­ge­setz
Kom­mis­sion, Beschwer­de­kom­mis­sion für Verwaltungsangelegenheiten
Ver­wal­tungs­an­ge­le­gen­heiten, Beschwer­de­kom­mis­sion für Verwaltungsangelegenheiten