Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2000 / 38
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Ein­lei­tung
1.All­ge­meines
2.Zu den ein­zelnen Bestimmungen
Zu Art. 3
Zu Art. 6
Zu Art. 7
Zu Art. 8
Zu Art. 9
Zu Art. 10
3.Antrag
4.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes betreffend die Stiftung Kunstmuseum Liechtenstein aufgeworfenen Fragen
 
1
Vaduz, 18. April 2000
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung des Gesetzes betreffend die Stiftung Kunstmuseum Liechtenstein aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten:
1.Allgemeines
Die neue Gesetzesvorlage wurde anlässlich der ersten Lesung gut aufgenommen. Verschiedene Fragen zum Baufortschritt des Kunstmuseums sowie zur Personal- und Betriebsplanung konnten anlässlich der Debatte beantwortet werden. Die Abgeordneten hatten verschiedene Anregungen zu den einzelnen Artikeln, welchen die Regierung grösstenteils Rechnung tragen kann. Die von der Regierung aufgrund der ersten Lesung vorgenommenen Änderungen, welche in der Gesetzesvorlage mit Unterstreichungen markiert sind, werden kurz erläutert.
LR-Systematik
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LGBl-Nummern
2000 / 137
2000 / 137
Landtagssitzungen
17. Mai 2000
Stichwörter
Kunst­mu­seum Liechtenstein
Stif­tung Kunst­mu­seum Liechtenstein