Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2000 / 51
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Ein­lei­tung
1.All­ge­meines
2.Stel­lung­nahme zu grund­sätz­li­chen Fragen
2.1Staat­liche För­de­rung des Tourismus
2.2Rege­lung des Prin­zips der Nach­hal­tig­keit im Gesetz
3.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Gesetzesartikeln
Zu Art. 1 - Zweck
Zu Art. 7 - Organe
Zu Art. 8 - Verwaltungsrat
Zu Art. 9 - Aufgaben
Zu Art. 12 - Aufsichtsbehörde
Zu Art. 14 - Beiträge
Zu Art. 15 - Umla­ge­pflicht; Verteilung
Zu Art. 16 - Veranlagung
Zu Art. 19 - Taxpflicht
Zu Art. 21 - Höhe und Einhebung
4.Antrag
5.Regie­rungs­vor­lage
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage zur Schaffung eines Tourismus-Gesetzes  aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, 16. Mai 2000
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage zur Schaffung eines Tourismus-Gesetzes in der Landtagssitzung vom 13. April 2000 aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten:
1.Allgemeines
Anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage zur Schaffung eines Tourismus-Gesetzes im Landtag wurden von den Abgeordneten verschiedene Anmerkungen bzw. Anregungen grundsätzlicher Natur eingebracht sowie Fragen zu einzelnen Gesetzesartikeln aufgeworfen. Die Regierung nimmt im zweiten Abschnitt des vorliegenden Berichtes Stellung zu einzelnen grundlegenden Anmerkungen und Anregungen.
Im dritten Abschnitt des Berichtes befasst sich die Regierung mit Fragen von Abgeordneten zu einzelnen Gesetzesbestimmungen sowie mit Vorschlägen zu deren Abänderung. Die von der Regierung aufgrund der ersten Lesung vorgenommenen Änderungen, welche in der Gesetzesvorlage mit Unterstreichungen markiert sind, werden kurz erläutert.
LR-Systematik
9
93
935
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LGBl-Nummern
2000 / 166
2000 / 166
Stichwörter
Frem­den­ver­kehr, Tou­rismus-Gesetz
Tou­rismus-Gesetz