Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2000 / 65
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Ein­lei­tung
1.All­ge­meines
2.Stel­lung­nahme zu grund­sätz­li­chen Fragen
2.1Geset­zes­titel
2.2Die Miet­bei­träge im Ver­hältnis zu anderen staat­li­chen Leistungen
2.3Per­so­nelle Auswirkungen
3.Erläu­te­rungen zu den ein­zelnen Gesetzesartikeln
Zum Geset­zes­titel
4.Antrag
5.Regie­rungs­vor­lagen
Kein Titel
Kein Titel
Grüner Teil
 
Stellungnahme der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zu den anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage zur Schaffung eines Gesetzes über die Gewährung von Wohnbeihilfen aufgeworfenen Fragen
 
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Vaduz, 19. Juni 2000
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehende Stellungnahme zu den anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage zur Schaffung eines Gesetzes über die Gewährung von Wohnbeihilfen in der Landtagssitzung vom 16. Dezember 1999 aufgeworfenen Fragen zu unterbreiten:
1.Allgemeines
Anlässlich der ersten Lesung der Regierungsvorlage zur Schaffung eines Gesetzes über die Gewährung von Wohnbeihilfen im Landtag wurden von den Abgeordneten verschiedene Fragen grundsätzlicher Natur sowie Fragen zu einzelnen Gesetzesartikeln aufgeworfen. Die Regierung nimmt im zweiten Abschnitt des vorliegenden Berichtes Stellung zu einigen grundsätzlichen Fragen, wie etwa der Abänderung des Gesetzestitels, der Abgrenzung der Wohnbeihilfe zu anderen Sozialhilfeleistungen des Staates sowie zur Frage der personellen Dotierung des Amtes für Wohnungswesen.
Im dritten Abschnitt des Berichtes befasst sich die Regierung mit Anregungen und Vorschlägen von Abgeordneten in bezug auf die Abänderung von einzelnen Gesetzesbestimmungen. Die von der Regierung aufgrund der ersten Lesung vorge-
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nommenen Änderungen, welche in der Gesetzesvorlage mit Unterstreichungen markiert sind, werden kurz erläutert.
LR-Systematik
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831
LGBl-Nummern
2000 / 203
2000 / 202
Landtagssitzungen
13. September 2000
Stichwörter
ELG, Abän­de­rung (Wohnbeihilfe)
Miet­bei­träge für Familien
Wohn­bei­hilfen, Gesetz