Berichte und Anträge
Regierungskanzlei (RK)
BuA - Nummer
2000 / 7
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Ein­lei­tung
I.Bericht der Regierung
1.Aus­gangs­lage
2.Grund­lagen
3.Gesetz betref­fend die Stif­tung Kunst­mu­seum Liechtenstein
4.Per­so­nelle und finan­zi­elle Auswirkungen
II.Antrag der Regierung
III.Regie­rungs­vor­lage
 
Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
zum Gesetz betreffend die Stiftung Kunstmuseum Liechtenstein
 
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Die Entwicklung der Liechtensteinischen Staatlichen Kunstsammlung (LSK) war in den letzten Jahren durch zwei Ereignisse geprägt. Der Mitbegründer und langjährige Leiter der Liechtensteinischen Staatlichen Kunstsammlung ging in den Ruhestand und ein neuer Konservator übernahm auf Beginn des Jahres 1996 die Leitung der Kunstsammlung. 1996 hat die Regierung dem Hohen Landtag Antrag betreffend den Bau eines Kunstmuseums auf der Vaduzer Parzelle Nr. 782 gestellt, der von diesem in seiner Dezember-Sitzung gutgeheissen worden ist.
Die heutige Organisationsstruktur der Liechtensteinischen Staatlichen Kunstsammlung beruht auf dem Gesetz aus dem Jahre 1968 samt den dazugehörigen Statuten der Stiftung Liechtensteinische Staatliche Kunstsammlung. Ein Stiftungsrat, bestehend aus sieben Personen, wird unterstützt vom leitenden Konservator, einer Leiterin der Verwaltung sowie einem Sammlungstechniker. Im Hinblick auf die Eröffnung hat die Regierung verschiedene Neuanstellungen genehmigt, so die Anstellung einer weiteren Konservatorin und einer Assistenz der Verwaltung.
Der Bau des Kunstmuseums folgt einem sehr ehrgeizigem Zeitplan. Die private Stiftung zur Errichtung eines Kunstmuseums war im April 1997 gegründet worden. Im gleichen Jahr wurde ein internationaler Architekturwettbewerb durchgeführt, an dem sich 43 Architekten aus Liechtenstein, der Schweiz, Deutschland, Österreich, Frankreich und Spanien beteiligt haben. Am 13. November 1998 fand der Spatenstich statt, am 16. November 1998 begannen die Bauarbeiten. Am 28. Januar 2000 wurde das Richtfest gefeiert. Die Übergabe des betriebsbereiten Museumsgebäudes an das Land Liechtenstein soll termingerecht im Sommer 2000 stattfinden.
Um im Hinblick auf die Eröffnung des Kunstmuseums Ende des Jahres 2000 auch gesetzlich gerüstet zu sein, unterbreitet die Regierung dem Landtag die notwendige Gesetzesvorlage. Sie berücksichtigt u.a. den neuen Namen und Zweck des Kunstmuseums sowie die neuen Aufgaben und Kompetenzen des Stiftungsrats.
Zuständiges Ressort
Ressort Kultur und Sport
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Vaduz, 8. Februar 2000
P
Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag an den Landtag zum Gesetz betreffend die Stiftung Kunstmuseum Liechtenstein zu unterbreiten:
1.Ausgangslage
Die Entwicklung der Liechtensteinischen Staatlichen Kunstsammlung (LSK) war in den letzten Jahren durch zwei Ereignisse geprägt. Der Mitbegründer und langjährige Leiter der Liechtensteinischen Staatlichen Kunstsammlung ging in den Ruhestand und ein neuer Konservator übernahm auf Beginn des Jahres 1996 die Leitung der Kunstsammlung. 1996 hat die Regierung dem Hohen Landtag Antrag betreffend den Bau eines Kunstmuseums auf der Vaduzer Parzelle Nr. 782 gestellt, der von diesem in seiner Dezember-Sitzung gutgeheissen worden ist (vgl. Bericht und Antrag vom 19. November 1996, Nr. 141/1996).
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Mit diesen beiden Weichenstellungen hat sich die Arbeit innerhalb der Staatlichen Kunstsammlung und auch innerhalb des Stiftungsrates wesentlich verändert. Zu den bisherigen Aufgaben und Verantwortlichkeiten des Stiftungsrates, wie Planung von Ausstellungen, Budgeterstellung, Jahresrechnung und Jahresbericht, Wahl Ankaufskommission etc., kamen Fragen der grundsätzlichen Sammlungspolitik, der Politik und Strategie für Einzelleihgaben wie auch von kompletten Sammlungen Dritter, sowie insbesondere und verstärkt Fragen betreffend Aufbau- und Ablauforganisation, Führung und Personal, Versicherungspolitik, Rechnungswesen, Budgetierung u.v.a.m. hinzu.
Dies führte dazu, dass die Anzahl offizieller Sitzungen des Stiftungsrates von ursprünglich drei (in den Jahren 92/93/94) auf sechs und nun bei über zehn pro Jahr angewachsen ist. Nicht eingerechnet sind zusätzliche Sitzungen einzelner Stiftungsräte für die Bearbeitung spezieller Aufgaben (Neustrukturierung Budgetierung, Versicherung, Personaleinstellungsgespräche etc.) sowie der teilweise doch recht hohe Zeiteinsatz des Präsidenten ausserhalb der regulären Sitzungen. Mit der bevorstehenden Inbetriebnahme des Museums muss mit einer weiteren Steigerung der Sitzungen und Intensität der Arbeitsbelastung des Stiftungsrates gerechnet werden.
Aus einer staatlichen Stiftung, welche in der Vergangenheit mehr im Hintergrund wirkte und von der Öffentlichkeit mehr oder weniger wahrgenommen wurde, ist nun eine Stiftung bzw. staatliche Institution geworden, die als verantwortliche Betreiberin des Kunstmuseums Liechtenstein wesentlicher stärker in der Öffentlichkeit präsent und exponiert sein wird. Gleichzeitig muss die Liechtensteinische Staatliche Kunstsammlung der Herausforderung und Verantwortung gerecht werden, als eine der wesentlichen Kultur-Institutionen des Landes zum Image wie zum Verständnis von Liechtenstein sowohl im Lande selbst wie insbesondere auch im Ausland beizutragen.
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Dieser geänderte Leistungsauftrag, und auch die damit verbundene erhöhte Verantwortung, bedingen grundsätzliche Überlegungen, welche Massnahmen und Veränderungen notwendig sind, um die erforderlichen Voraussetzungen und Grundlagen zu schaffen, die es der Liechtensteinischen Staatlichen Kunstsammlung ermöglichen, diesem Leistungsauftrag gerecht zu werden.
Da im kommenden Juni 2000 Neuwahlen für den Stiftungsrat anstehen und die Eröffnung des Kunstmuseums Liechtenstein auf Ende 2000 vorgesehen ist, ist der heutige Zeitpunkt richtig und dringlich, die erforderlichen Veränderungen aktiv anzugehen und umzusetzen. Dies beinhaltet unter anderem eine Neufassung des bisher gültigen Gesetzes und der bisherigen Statuten mit einer Neubestimmung und Festlegung des Stiftungszwecks, der Stiftungsorgane, deren Qualifikationsanforderungen und Zusammensetzung, Amtsperioden, Zuständigkeiten und Arbeitsweise.
LR-Systematik
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43
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LGBl-Nummern
2000 / 137
2000 / 137
Landtagssitzungen
16. März 2000
Stichwörter
Kunst­mu­seum Liechtenstein
Liech­tens­tei­ni­sche Staat­liche Kunstsammlung
Stif­tung, Kunst­mu­seum Liechtenstein