Bericht und Antrag der Regierung an den Landtag des Fürstentums Liechtenstein
betreffend die Personalplanung der Landespolizei 2000 - 2004 und die Teilrevision des Polizeigesetzes
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Die Innere Sicherheit eines Landes ist ein hohes Gut. Für deren Gewährleistung ist in Liechtenstein in erster Linie die Landespolizei zuständig. Die Aufgaben der Landespolizei sind in den letzten Jahren enorm gewachsen; sie sind vielfältiger und anspruchsvoller geworden. Zur Bewältigung dieser Aufgaben müssen der Landespolizei zusätzliche personelle Ressourcen zur Verfügung gestellt werden. Dies gilt für praktisch alle Aufgabenbereiche der Landespolizei, insbesondere aber für den wichtigen Bereich der Bekämpfung der Wirtschaftskriminalität, in dem eine entsprechende neue Polizeieinheit aufgebaut werden soll.
Nach der im vergangenen Jahr erfolgreich abgeschlossenen Reorganisation der Landespolizei ist eine wichtige Voraussetzung für eine personelle Aufstockung erfüllt. Mit dem vorliegenden Bericht werden dem Landtag die für die Jahre 2000 bis 2004 in Aussicht genommene Personalplanung bei der Landespolizei dargelegt und die Schaffung entsprechender Stellen zur Genehmigung unterbreitet. Gleichzeitig wird eine Teilrevision des Polizeigesetzes vorgeschlagen. Die Rekrutierungsvoraussetzungen für Polizeibeamte sollten in zeitgemässer Form formuliert werden. Überdies soll bei der Indienstnahme von Polizisten ausnahmsweise auf das Erfordernis der liechtensteinischen Staatsbürgerschaft verzichtet werden können. Dies insbesondere dann, wenn für die Ausübung von Spezialfunktionen, namentlich im Bereich der Bekämpfung von Wirtschaftskriminalität, ausgebildete Spezialisten in Liechtenstein nicht verfügbar sind.
Mit dem von der Regierung vorgeschlagenen Massnahmenpaket kann ein Beitrag zur weiteren Stärkung der Inneren Sicherheit des Landes geleistet werden.
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Zuständiges Ressort
Präsidium Inneres
Betroffene Amtsstelle
Landespolizei Amt für Personal und Organisation
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Vaduz, 8. August 2000
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Sehr geehrter Herr Landtagspräsident
Sehr geehrte Frauen und Herren Abgeordnete
Die Regierung gestattet sich, dem Hohen Landtag nachstehenden Bericht und Antrag betreffend die Personalplanung der Landespolizei 2000 - 2004 und die Teilrevision des Polizeigesetzes zu unterbreiten.
Die Landespolizei übernimmt im Zusammenhang mit der Gewährleistung der inneren Sicherheit eine zentrale Rolle. Sie muss daher jederzeit voll funktionsfähig und einsatzbereit sein. Mit dem Polizeigesetz vom 21. Juni 1989 (LGBl. 1989 Nr. 48) hat die Landespolizei eine zeitgemässe und praxistaugliche rechtliche Grundlage erhalten.
1991 wurde die Landespolizei auf der Grundlage eines Berichts einer externen Beraterfirma modernisiert. Aus dieser Modernisierung resultierten u.a. die Schaffung einer Abteilung Kommandodienste, der Stelle des Stabschefs und der Einsatzzentralengruppe sowie der Ausbau der Grenadiertruppe. In diese Zeit fiel auch
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der Bezug des neuen Polizeigebäudes und die Einführung einer leistungsfähigen Informatik. Diese intensive Phase veränderte die Landespolizei nachhaltig. In den letzten Jahren konnten zudem zahlreiche, sehr gut ausgebildete Polizeibeamtinnen und Polizeibeamte rekrutiert werden. Der Personalbestand wurde von 45 im Jahr 1986 auf heute ca. 68.20 Stellen erhöht. Derzeit stehen 62 Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten im Einsatz, weitere zwölf stehen in Ausbildung. Aufgrund der enormen strukturellen und personellen Entwicklung der Landespolizei in den letzten 10 Jahren haben sich auch die Anforderungen an die Führung stark erhöht. Nachdem in den letzten Jahren auch fachlich sehr viel Neues auf die Landespolizei zugekommen ist, hat die Organisation von 1991 nicht mehr ganz Schritt halten können. Damit bei der Landespolizei wieder effektiv und effizient gearbeitet werden kann, mussten die organisatorischen Rahmenbedingungen neu beurteilt werden. Aufgrund der Situationsanalyse eines externen Beraters musste die Regierung feststellen, dass nicht nur die Organisation erneuert, sondern auch Massnahmen im Führungsbereich gesetzt werden müssen. Eine Veränderung hat sich zwangsläufig aus der Zusammenlegung von zwei Abteilungen ergeben.
Die neue Organisation wurde in den letzten anderthalb Jahren konsequent umgesetzt und zeigt wesentliche Erfolge (s. Kapitel 2.2). Die gesteckten Ziele wurden weitgehend erreicht, sodass die nächste Schritte eingeleitet werden können. Die Reorganisation bildet eine solide Basis, um nun die neuen bzw. erweiterten oder angewachsenen Aufgabenbereiche der Landespolizei aufzubauen oder umzusetzen. Wie bereits in anderen Berichten erwähnt, war und ist die innere Sicherheit des Landes gewährleistet. Die Ereignisse in den letzten Monaten zeigen aber deutlich auf, dass die Landespolizei bei gewissen Grossereignissen zu wenig aktiv eingreifen oder präventiv agieren kann. So wirkt sich beispielsweise der Umstand, dass eine eigentliche Ermittlungseinheit fehlt, negativ aus. Es gibt auch noch andere Bereiche innerhalb der Landespolizei, die gestärkt werden müssen (s. Kapitel 3). Die Landespolizei hat deswegen der Regierung im März 2000 einen Personal-
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bericht zukommen lassen. Dieser zeigt die künftige Entwicklung der Landespolizei auf und macht fundierte Aussagen über die notwendigen personellen Ressourcen. Die Regierung hat den Bericht beraten und legt nun dem Landtag einen Bericht über die personelle Entwicklung der Landespolizei vor.
Im Zusammenhang mit der Personalplanung der Landespolizei wurde auch die Personalrekrutierung besprochen. Dabei zeigte sich, dass das Erfordernis der Staatsangehörigkeit (Art. 11 Polizeigesetz) in der Praxis zu Rekrutierungsschwierigkeiten führen kann, insbesondere wenn es um die Bestellung von Spezialisten geht. Die Regierung schlägt dem Landtag deshalb eine Änderung des Gesetzes vor, nach der in begründeten Fällen von diesem Erfordernis abgesehen werden kann.